Schulprogramm und Schulprofil

Das Schulprogramm lässt sich als „Regiebuch“ (Berliner LISUM, 2003 S. 6) bzw. als „Leitlinie“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 1998, S. 9) der Einzelschule charakterisieren, in dem diese ihre prinzipielle Ausrichtung (pädagogisches Selbstverständnis, Ziele, inhaltlich-methodisch-organisatorische Schwerpunkte etc.) und Ist-Situation darstellt sowie ihre Pläne und Maßnahmen zur systematischen Realisierung (Arbeitsprogramm), Entwicklung und Überprüfung (Evaluation) ihrer Arbeit verbindlich fixiert (vgl. Berliner LISUM, 2003; Niedersächsisches Kultusministerium, 1998). In diesem Sinn kann es als ein Grundsatzdokument der Schule gelten, dessen Ausarbeitung und Fortschreibung im Rahmen eines systematischen, reflektierten, stetigen und kooperativen Diskussions- und Planungsprozesses der „inneren Schulentwicklung“ (Berliner LISUM, 2003, S. 6) wesentlich dazu dient, die Schule auf Basis einer möglichst breiten Konsensbildung aller Beteiligten „als handlungsfähige pädagogische Einheit zu entwickeln“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 1998, S. 9).

Das Schulprofil hingegen beschreibt „die Produktpalette“ (Berliner LISUM, 2003, S. 7) der jeweiligen Schule bzw. die sie von anderen Schulen unterscheidenden oder „angestrebten Besonderheiten oder Schwerpunktsetzungen“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 1998, S. 10). Diese ruf- bzw. imagebildenden Profilierungen (vgl. Berliner LISUM, 2003) können auf der Inhaltsebene (Gesundheitsbildung/-förderung, Umweltbildung, Medienerziehung etc.) und/oder der Methodik-/ Unterrichtsorganisationsebene (Handlungsorientierung, fächerübergreifende Unterrichtsorganisation, Partizipation von Schülerinnen und Schülern etc.) gesetzt werden (vgl. Witteriede, 2010).