Qualitätskrite­rium 3.7: Management von Sicherheit, Krankheit, Behinderung und Krisen

Die gesunde Kita verfügt über

  • ein funktionierendes Sicherheitssystem, das mindestens nach den Standards der Unfallkassen, Berufsgenossenschaft und des TÜV ausgewiesen ist,
  • Regelungen für Sofortmaßnahmen bei Krisensituationen, z.B. Brandschutz, Erste Hilfe, Evakuierungsplan, Eindringen Unbefugter (z.B. bei Sorgerechtsstreit der Eltern),
  • Regelungen zum Umgang mit akuten, ansteckenden und chronischen Erkrankungen der Kinder, z.B. die Aufnahme kranker Kinder im Kita-Alltag, die Medikamentenvergabe,
  • Regelungen und ein Konzept für die integrative bzw. inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderungen,
  • Regelungen über die Integration von Mitarbeiterinnen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen,
  • über ein Konzept zur beruflichen Wiedereingliederung erkrankter MitarbeiterInnen und setzt diese Regelungen und Konzepte um.

Darüber hinaus verfügt die Kita über Interventionspläne und dazugehörige interne wie auch externe Unterstützungsangebote bei weiteren Krisen wie z.B.

  •  Konflikten,
  • Kindeswohlgefährdung,
  • Todesfall in der Kindsfamilie,
  • (drohender) Gewalt, spezifisch bei (Verdacht auf) sexuellem Missbrauch,
  • Suchtproblematiken,
  • Mobbing,
  • Burnout

und hält jeweils spezifische Präventionsmaßnahmen vor.

Allen Kita-Angehörigen sind die Regelungen zu Sicherheit, Krisen, Krankheiten und Behinderungen bekannt.