Qualitätsmerk­mal 5.3: Leistungsbe­wertung

Die Leistungsanforderungen ergeben sich aus den Zielsetzungen des Bildungsauftrags sowie aus den fachbezogenen Konkretisierungen in den Lehrplänen. Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten Rückmeldungen über die erworbenen Kompetenzen und den Lehrkräften in Verbindung mit der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Orientierung für Maßnahmen der individuellen Förderung.

5.3.1 Grundsätze der Bewertung

Die abgestimmten Grundsätze zur Konzeption und Bewertung von Leistungsüberprüfungen berücksichtigen die Breite der zu entwickelnden Kompetenzen sowie den langfristig angelegten Kompetenzaufbau.

5.3.2 Transparenz

Die vereinbarten Grundsätze und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung sind für alle Beteiligten transparent.

5.3.3 Lernberatung

Die Erziehungsberechtigten werden systematisch über den Lernstand, die Lernentwicklung, die Fördermöglichkeiten und zu Fragen der Schullaufbahn ihrer Kinder beraten.