Qualitätsmerk­mal 6.3: Beteiligung

Der gesellschaftliche Auftrag der Schule umfasst neben Unterricht und Erziehung auch die Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. Schule ist ein Ort, an dem im Sinne von Schulkultur Formen des sozialen Umgangs, des geregelten Zusammenlebens, des interkulturellen Miteinanders und der demokratischen Beteiligung unter Berücksichtigung der Vielfalt erfahren und gelernt werden. Die aktive Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den schulischen Gestaltungsprozessen und der Gestaltung des Schullebens ergeben sich aus der gemeinsamen Erziehungsverantwortung. Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in den Gremien sowie die verantwortliche Mitgestaltung der Schule als sozialer und kultureller Lebensraum tragen zur Erfüllung des Bildungsauftrags bei. Weiterhin unterstützen kulturelle, kirchliche, soziale und sportliche Veranstaltungen die Förderung der Potenziale auf vielen Gebieten und damit die Fähigkeit zur kulturellen Teilhabe. Die Gestaltung der Schule zu einem ansprechenden, einladenden, gesundheitsfördernden Erfahrungs- und Lernraum sowie ein vielfältiges und in das gesellschaftliche Umfeld eingebundenes Schulleben unterstützen darüber hinaus motivierende Lern- und Arbeitsbedingungen.

6.3.1 Mitwirkung an Gestaltungsprozessen

Die Schule informiert systematisch über alle schulischen Belange und fördert die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler an den Entwicklungs- und Gestaltungsprozessen.

6.3.2 Gestaltungs- und Verantwortungsbereiche

Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert Verantwortungsübernahme.

6.3.3 Schule als Lebensraum

Die Schule gestaltet ein vielfältiges, kulturell anregendes Schulleben und nutzt ihre Möglichkeiten zur Schaffung eines ansprechenden, einladenden Erfahrungs- und Lernraums.