Qualitätskrite­rium 2.1: Grundwerte und Handlungsprinzipien

Die gesunde Kita orientiert sich an einem positiven, ganzheitlichen und dynamischen sowie subjektiven Gesundheitsbegriff.

Die Kita verfolgt die Prinzipien der Gesundheitsförderung. Diese sind

  • settingbezogene Maßnahmen, d.h. Gesundheitsmaßnahmen knüpfen sowohl auf der Personenebene und auf der Ebene des individuellen Verhaltens an als auch an der Bedingungsebene, den settingbezogenen Strukturen und Verhältnissen an,
  • Salutogenese und Ressourcenorientierung, d.h. Gesundheitsmaßnahmen sind über die Prävention von Gesundheitsrisiken und die Intervention bei auftretenden Gesundheitsproblemen hinaus auch auf die Stärkung von Gesundheitsressourcen ausgerichtet,
  • gesundheitliche Chancengleichheit, d.h. alle Kita-Angehörigen werden in ihren Bedürfnissen und Bedarfen berücksichtigt (Stichwort Heterogenität) und dabei vor allem auf soziale Differenzierung und soziale Ungleichheit, kulturelle und Genderaspekte sowie Personen mit Behinderungen geachtet,
  • Empowerment, d.h. Gesundheitsmaßnahmen zielen auf die Befähigung aller Kita-Angehörigen, Verantwortung für ihre Gesundheit (die Eltern anwaltschaftlich für ihre Kinder) und gesundheitsförderliche Bedingungen übernehmen zu können,
  • Partizipation, d.h. alle Kita-Angehörigen haben Mitsprache- und Mitwirkungsrecht (verstanden als Möglichkeit der Meinungsäußerung und Einbringung von Ideen), Mitbestimmungsrecht (verstanden als gleichberechtigtes Stimmrecht) sowie Selbstbestimmungsrecht (verstanden als Entscheidungsmacht über Teilbereiche eines Vorhabens) aller Beteiligten, auch der Eltern und Kinder.