EU-Schulprogramm in Niedersachsen

Angebot für Kindertagesstätten mit Kinder ab 3 Jahren

Verantwortliche / Anbieter

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel.: 0511 120-2232/-2088
E-Mail: schulprogramm@ml.niedersachsen.de
www.schulprogramm.niedersachsen.de

Kontaktmöglichkeit in Niedersachsen

s. o.

Zielsetzung

Das EU-Schulprogramm ist zum Schuljahr 2017/18 neu eingeführt worden und wird in Niedersachsen flächendeckend in Schulen mit beiden Programmkomponenten „Schulobst und –gemüse“ und „Schulmilch“ umgesetzt.

  • Erhöhung des Obst- und Gemüseverzehrs sowie der Konsum von Milch bei Kindern in Schulen,
  • die Verzehrmuster bei Kindern durch die Verfügbarkeit von frischem Obst und Gemüse sowie Milch in Schulen nachhaltig positiv zu beeinflussen.
  • Die Akzeptanz von Obst und Gemüse sowie Milch bei den Kindern im Rahmen einer abwechslungsreichen Zwischenverpflegung zu steigern.
  • Einen Beitrag zum frühzeitigen Aufbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen und Handlungskompetenzen bei den Kindern zu leisten.

Das Wissen zu Obst und Gemüse sowie Milch –insbesondere regionale und saisonale Aspekte und Geschmacksvielfalt- sowie das Lernen von Zubereitungstechniken zu fördern.

Zielgruppe

Kindertagestätten für ab 3-Jährige  können in den Genuss der Programmkomponente Milch des EU-Schulprogramms kommen.

Inhalte und Methodik

Teilnehmende Kitas erhalten an einem Betreuungstag eine kostenfreie Portion ( 0,2 l)  Milch pro Kind ab 3 Jahren. Die Trinkmilch ist wärmebehandelt mit unterschiedlichen Fettgehalten in unterschiedlichen Gebinde-Größen (einschließlich Laktose freier Milch sowie Weidemilch) aus biologischer/ ökologischer oder konventioneller Erzeugung.  Die beteiligten Kitas bieten begleitend ernährungspädagogische Maßnahmen an.

Rahmenbedingungen

Die Bewerbung ist zu festgelegten Zeitpunkten unter www.schulprogramm.niedersachsen.de möglich. Die teilnehmenden Kitas werden unter www.schulprogramm.niedersachsen.de veröffentlicht. Nach erfolgreicher Bewerbung bekommt  die Kita  die kostenlose Lieferung 0,2 l Milch für einen Betreuungstag pro Kind ab 3 Jahren. Die Lieferung der Milch erfolgt von einem durch die Landwirtschaftskammer für das Schulprogramm zugelassenen Lieferanten. Die Kita  kümmert sich um Annahme der Lieferung und Verteilung in der Kita. Die Umsetzung kann jede Kita individuell gestalten. In der Kita  findet verpflichtend ein Angebot von ernährungspädagogischen Begleitmaßnahmen statt. Die Abrechnung der gelieferten Ware erfolgt durch den Lieferanten. Die Online-Bewerbung muss jährlich wiederholt werden, eine fortlaufende Teilnahme ist erwünscht.

Schulungsangebot für Multiplikator*innen in Kita

Mögliche pädagogische Begleitmaßnahmen sind unter www.schulprogramm.niedersachsen.de aufgeführt.

Evaluation

Das EU-Schulprogramm wurde mit dem Schuljahr 2017/18 neu eingeführt. Die erste Evaluation umfasst die Schuljahre 2017/2018 – 2021/2022.

Erfahrungsberichte, Verbreitung

Das Programm findet niedersachsenweit statt. Alle teilnehmenden Bildungseinrichtungen und zugelassenen Lieferanten sind unter www.schulprogramm.niedersachsen.de gelistet.

Kosten, Unterstützungs- und Finanzierungshinweise

Der Bildungseinrichtung  entstehen für die Anlieferung der Milch (beihilfefähige Erzeugnisse)  keine Kosten. Das EU-Schulprogramm wird durch EU-Fördermittel und durch nationale Mittel finanziert.

Bezüge zum Orientierungsrahmen Kita-Qualität: Gesundheit – Bildung – Entwicklung

QD 4: Kooperation und Vernetzung
QK 4.4: Externe Beratung
QD 5: Bildung, Erziehung und Betreuung
QK 5.5: Lernbereich- und Erfahrungsfelder

Literatur / Quellen / Praxismaterialien

www.schulprogramm.niedersachsen.de (Zugriff: 22.01.2024)