Schulsanitätsdienst (SSD)

An weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen durch den Braunschweigischen-Unfallversicherungsverband (BS GUV)

Verantwortliche / Anbieter

Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband (BS GUV)
Sandra Hecker
Berliner Platz 1c
38102 Braunschweig
Tel.: 0531 27374-38
E-Mail: hecker@bs-guv.de
www.bs-guv.de

Zielsetzung

Mit der Arbeit der SSD soll an den Schulen eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt werden um durch eine sofortige und sachkundige Versorgung von Unfallverletzten, Heilungsprozesse positiv zu beeinflussen.
SSD fördern das soziale Klima an der Schule.

Zielgruppe

Weiterführende und berufsbildende Schulen (in staatlicher Trägerschaft) in Braunschweig, Salzgitter, Helmstedt, Goslar, Peine und Wolfenbüttel.
Ersthelfer-Kompetenz für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren.

Inhalte und Methodik

Schulsanitäterinnen und -sanitäter sind Teil der wirksamen Ersten Hilfe an Schulen. Durch ihre Aktivitäten leisten sie in der Schule schnellstmögliche Erste Hilfe und verringern das Ausmaß von Unfällen und akuten Erkrankungen.
Schulsanitäter:

  • organisieren ihre Einsätze (den Dienstplan),
  • erkennen und schätzen eine Notfallsituation ein,
  • leisten Erste Hilfe und führen bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen durch,
  • betreuen die verletzte Person,
  • alarmieren den Rettungsdienst,
  • dokumentieren den Einsatz,
  • gewährleisten den Sanitätsdienst bei Schulveranstaltungen,
  • betreuen den Sanitätsraum und überprüfen das Erste-Hilfe-Material.

Die Ausbildung erfolgt in zwei Stufen. Grundlage ist ein Erste-Hilfe-Lehrgang. Die Inhalte sind vergleichbar mit der betrieblichen Ersthelferausbildung. Ein Aufbaulehrgang mit der Qualifizierung zur Schulsanitäterin bzw. Schulsanitäter oder eine vergleichbare Qualifikation soll sich anschließen. Der Aufbaulehrgang umfasst auch organisatorische Themen wie z.B. die Gestaltung des Dienstplans oder den Aufbau einer Notrufkette.
Ein regelmäßiges Training des Erlernten sollte durch den Sanitätsdienst unter der Leitung der Betreuungsperson organisiert werden. Dies ist unbedingt notwendig, damit das Erlernte in einer Notsituation sicher beherrscht wird. Eine jährliche qualifizierte Fortbildung soll dies zusätzlich unterstützen und dafür sorgen, dass die Sanitäterinnen und Sanitäter stets über neuesten Stand der Erkenntnisse verfügen.

Rahmenbedingungen

  1. Personelle Voraussetzungen
    Der Schulsanitätsdienst wird von einer engagierten Lehr- oder Betreuungskraft geleitet, die möglichst die Erste-Hilfe-Ausbilderqualifikation besitzt.
    Im Schulsanitätsdienst arbeiten, abhängig von der schulischen Situation, etwa 15 Schüler mit, die über eine Erst-Hilfe-Ausbildung verfügen und möglichst eine besondere Qualifikation zum Schulsanitäter erworben haben. Eigenverantwortlich handelnde Schulsanitäter sollten mindestens 13 Jahre alt sein.
    Sowohl der Ausbilder als auch die Schulsanitäter nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
    Die Schüler werden im Rahmen ihres Einsatzplanes für Hilfeleistungen vom Unterricht freigestellt.
  2. Räumliche/technische Voraussetzungen
    Den Schulsanitätsdiensten steht ein geeigneter Raum zur Verfügung, der durch weitere schulische Nutzung den Schulsanitätsdienst nicht wesentlich einschränkt. Die Anforderung an Ausstattung und Lage des Raumes sind in der DGUV-Information 202-059„Erste Hilfe an Schulen“ definiert.
    Das erforderliche Einsatz- und Übungsmaterial (siehe DGUV Info 202-059) muss zur Verfügung stehen. Werden je nach Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft weitere Geräte, wie z. B. Blutdruckmesser usw. benötigt, sollen diese vorgehalten werden.
    In der Schule muss ein geeignetes Alarmverfahren (Handy, Pieper, Sonderklingelzeichen o. ä.) zur Alarmierung der Schulsanitäter eingerichtet sein.
  3. Organisatorische Voraussetzungen
    Der Schulsanitätsdienst wird als wichtiges Glied zur Verbesserung der Sicherheit und des Schulklimas in der Schule gesehen und erhält eine entsprechende Wertschätzung durch die Schulleitung.
    Die Verwaltung der dem Schulsanitätsdienst zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Gegenstände erfolgt durch den Schulsanitätsdienst bzw. den betreuenden Lehrer.
    Der Schulsanitätsdienst führt Aufzeichnungen über die Hilfeleistungen und meldet diese statistisch aufgearbeitet zum Ende des Schuljahres an den BS GUV.
  4. Rechtliche Bedingungen
    Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler besteht auch bei der Tätigkeit im SSD.
    Zusätzlich übernimmt die Unfallkasse Kosten für Sachschäden, die dem Ersthelfer im Rahmen der geleisteten Ersten Hilfe entstehen.
    Auf die Förderung des SSD durch den BS GUV besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Schulungsangebot für Multiplikator*innen in Schulen

Der BS GUV bietet jährlich einen Workshop zum Erfahrungsaustausch an.
An diesem Workshop können teilnehmen:

  • Betreuer von Schulsanitätsdiensten aus Schulen, die vom BS GUV gefördert werden,
  • Betreuer der Erste-Hilfe-Organisationen an den oben genannten Schulen.

Evaluation

Jährlich wird gegenüber dem GUV eine Einsatzstatistik nachgewiesen. Die Einhaltung der Förderkriterien wird bei einem Vor-Ort-Besuch überprüft.
Erfolgskriterien:
Als wirksam erwiesen hat sich der Rückhalt bei der Schulleitung.

Erfahrungsberichte, Verbreitung

Erfahrungsberichte und Kontaktdaten von Schulen, an denen ein Schulsanitätsdienst aktiv ist, können im Einzelfall erfragt werden.

Kosten, Unterstützungs- und Finanzierungshinweise

Der BS GUV fördert Schulsanitätsdienste wie folgt:
Anschubfinanzierungen:
Bei der Neugründung eines Schulsanitätsdienstes erhält dieser in der Regel einen einmaligen Förderbeitrag bis zu 800,00 Euro und zusätzlich 350,00 Euro, wenn eine entsprechende betreuende Lehrkraft noch ausgebildet wird. Neugründungen von Schulsanitätsdiensten werden vordringlich gefördert.
Weiterförderung:
Laufende Unterstützungen werden beispielsweise zur Ausbildung des jeweils erforderlichen Schülernachwuchses und zum regulären Betrieb bei nachgewiesener Bedürftigkeit bis zu 400,00 Euro gezahlt.
Die von uns bereit gestellten Fördermittel dürfen nur zum Zwecke des Schulsanitätsdienstes eingesetzt werden.
Die bereitgestellten Mittel können von der Schule in eigener Verantwortung zur Durchführung von Aus-/Fortbildungen oder zur Beschaffung erforderlicher Materialien eingesetzt werden.
Gefördert werden nur Projekte, denen nach rechtzeitiger Antragstellung mit konzeptioneller Erläuterung eine schriftliche Zusage erteilt wurde. Eine zeitnahe örtliche Überprüfung findet statt. Die Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Bezüge zum Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen

Das Angebot Schulsanitätsdienst unterstützt grundsätzlich Ergebnisse und Wirkungen (QB 1) der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und ist damit förderlich für die Erfüllung des Bildungsauftrages nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Es kann dazu beitragen, Schulqualität zu verbessern, insbesondere in den Qualitätsbereichen 4 bis 6.

QB 4: Ziele und Strategien der Schulentwicklung
QM 4.1: Schulprogramm (Leitbild)
QM 4.3. Berufliche Kompetenzen (Fort- und Weiterbildung)
QB 5: Bildungsangebote und Anforderungen
QM 5.2: Schuleigenes Curriculum (Unterrichtsergänzende Angebote)
QB 6 : Kooperation und Beteiligung
QM 6.3: Beteiligung (Schule als Lebensraum)

Erläuterungen:

  • Ziel ist unter anderem die Förderung des sozialen Klimas in der Schule. Bei Berücksichtigung im Leitbild kann es eine zu dokumentierende Maßnahme des Schulprogramms darstellen.
  • Lehrerfortbildungen werden angeboten.
  • Es besteht die Möglichkeit, es als Bildungsangebot in das schuleigene Curriculum zu integrieren und das Themenfeld „Erste Hilfe“ als gesundheitsfördernde Entwicklungschance zu nutzen.
  • Externe Institutionen unterstützten die Gestaltung eines gesundheitsfördernden Erfahrungs- und Lernraums durch die Beteiligten.

Literatur / Quellen / Praxismaterialien