Lebenslanges Lernen (LLL)/ lebensbegleitendes Lernen

„Lebenslanges, lebensbegleitendes Lernen ist seit seinen ersten bildungspolitischen Konzeptionen begrifflich und inhaltlich immer diffus geblieben. Es existieren unterschiedliche Vorstellungen und Interessen, die mit dem Konzept verbunden werden“ (BMBWF, o. J.).

Lebenslanges oder lebensbegleitendes Lernen umfasst „alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesellschaftlichen, sozialen, bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt“. Diese bis heute gültige Definition der EU wurde im Dokument ‚Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen‘ im Jahr 2001 festgelegt (vgl. Europäische Kommission, 2002). Als lebenslanges Lernen wird demnach prinzipiell jedes Lernen – formal, non-formal, informell – in allen Lebensphasen – von der Kindheit bis ins Alter – verstanden. Bildungspolitisch werden dann inhaltliche Schwerpunktsetzungen vorgenommen. In den deutschsprachigen Dokumenten wird ‚lebenslanges Lernen‘ und ‚lebensbegleitendes Lernen‘ synonym verwendet (BMBWF, o. J.).