Qualitätskrite­rium 5.2: Betreuung und Pflege der Kinder

Die Sicherheitsregeln werden mit den Kindern und Eltern besprochen und von den ErzieherInnen selber eingehalten.

Die Regelungen der Beaufsichtigung sind allen MitarbeiterInnen  bekannt und werden koordiniert.

Aufgaben der täglichen Körperpflege und Hygiene der Kinder und ihrer Umgebung werden koordiniert.

Die Kinder werden ihrem Alter angemessen in die täglichen Routinen der Körperpflege und -hygiene sowie in die Hygiene ihrer Umgebung einbezogen.

Den Kindern wird eine altersgemäße abwechslungsreiche Ernährung zur Verfügung gestellt, die sich an ernährungswissenschaftlichen Richtlinien orientiert.

Die ErzieherInnen beziehen die Kinder in die Planung des Speiseplanes ein und sofern in der Kita möglich, auch in die Erstellung der Mahlzeiten, in die Gestaltung des Tisches und das anschließende Abräumen.