Qualitätsmerk­mal 3.1: Leitungsver­antwortung

Damit die Schulleiterinnen und Schulleiter der Gesamtverantwortung gerecht werden können, sind sie Vorgesetzte mit umfassenden Befugnissen und Aufgaben in organisatorischen, administrativen und auch pädagogischen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt unter Berücksichtigung der Beteiligungsrechte für einen geregelten Schulbetrieb, führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Für die Qualitätsentwicklung ist ein Leitungsverhalten notwendig, das die Kooperationsbereitschaft und das Engagement aller, die in und mit der Schule arbeiten, fördert und zu einer produktiven und verlässlichen Zusammenarbeit führt. Hierin eingeschlossen sind klare Verhaltens- und Verfahrensregeln für alle Beteiligten sowohl für die Konsensbildung als auch für den Umgang mit Dissens.

3.1.1 Leitungsverhalten

Die Schulleitung trägt durch zielgerichtetes Handeln nach den Prinzipien von Partizipation und Transparenz zu einer wertschätzenden, kooperativen, gesundheitsfördernden und verlässlichen Zusammenarbeit bei.

3.1.2 Steuerung der Qualitätsentwicklung

Die Schulleitung initiiert, steuert und unterstützt als gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten eine zielbezogene Qualitätsentwicklung, bei der die Unterrichtsentwicklung im Mittelpunkt steht.

3.1.3 Steuerung der Organisation und Verwaltung

Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen sowie rechtssicher und stellt durch übersichtliche und nachvollziehbare Organisationsstrukturen den geregelten Schulbetrieb sicher.