Qualitätsmerk­mal 2.3: Individualisie­rung

Der Lernerfolg jeder bzw. jedes Einzelnen ist innerhalb einer heterogenen Gruppe davon abhängig, inwieweit sie bzw. er im Rahmen eines methodisch vielfältigen und individuell unterstützenden Unterrichts die Lernchancen nutzen und Fortschritte machen kann. Voraussetzung für das Angebot differenzierender Lernzugänge sind die Kenntnis der Ausgangslagen und der Lernstände der Einzelnen sowie die Anbindung an die individuelle Lernbiographie. Individuelle Förderung ist somit Grundprinzip pädagogischen Handelns, Ausgangspunkt und zentrale Aufgabe von Unterricht und Erziehung. Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf die Anerkennung des individuellen Lernfortschritts. Die Beobachtung und Dokumentation der individuellen Lernentwicklung sowie die Feststellung und Bewertung der Lernergebnisse erfüllen für die Schülerinnen und Schüler die pädagogische Funktion der Bestätigung und Ermutigung, der Selbsteinschätzung und der Lernkorrektur. Transparente Leistungsanforderungen und kontinuierliche Rückmeldungen zum Lernprozess und Lernertrag sowie die Anwendung von wechselseitigem Feedback helfen einerseits den Schülerinnen und Schülern, die Verantwortung für den eigenen Lernprozess sowie dessen Selbstregulation zu übernehmen, andererseits helfen sie den Lehrkräften bei der passgenauen Gestaltung des Lernangebots.

2.3.1 Differenzierung

Das Lernangebot ist abgestimmt auf die individuellen Lernstände und Lernvoraussetzungen, eröffnet differenzierende Lernzugänge und fördert durch vielfältige Lernformen selbständiges und kooperatives Arbeiten.

2.3.2 Leistungserfassung

Die Lehrkräfte nutzen zur Erfassung und Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und der weiteren Förderung die miteinander festgelegten Verfahren und Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung.

2.3.3 Lernbegleitung

Die Schülerinnen und Schüler werden kontinuierlich bei der Analyse und Reflexion ihrer Lernstände und Lernprozesse sowie deren Verbesserung unterstützt