Niedersächsi­sches Verständnis von Schulqualität

Das niedersächsische Verständnis von Schulqualität wird in diesem Orientierungsrahmen durch 18 Qualitätsmerkmale beschrieben, die in insgesamt 54 Teilmerkmale ausdifferenziert sind.

Die Merkmale werden in sechs Qualitätsbereiche strukturiert:

  1. Ergebnisse und Wirkungen
  2. Lehren und Lernen
  3. Leitung und Organisation
  4. Ziele und Strategien der Schulentwicklung
  5. Bildungsangebote und Anforderungen
  6. Kooperation und Beteiligung

Während der Qualitätsbereich 1 die Anforderungen an die Ergebnisqualität von Unterricht und Erziehung benennt, betrachten die übrigen Qualitätsbereiche schulische Prozesse.
Die Systematisierung und Trennung in Bereiche und Merkmale dienen der Konkretisierung und Akzentuierung. Dies verdeutlicht das nebenstehende Strukturmodell:

  • Das gesamte Handeln einer Schule muss sich im Sinne der Bildungsgerechtigkeit auf das bestmögliche Erreichen der Ziele ausrichten.
  • Für erfolgreiches schulisches Lernen ist die Gestaltung der Prozesse des Lehrens und Lernens von zentraler Bedeutung.
  • Guter Unterricht braucht unterstützende Bedingungen auf der Ebene der Schule.
  • Gute Schulen brauchen unterstützende Rahmenbedingungen durch Bildungspolitik und Bildungsadministration sowie den Schulträger.

Die pädagogischen Wirkungen und schulischen Gestaltungsmöglichkeiten sind zudem vom jeweiligen Umfeld der Schule abhängig. Es ist Aufgabe der Eigenverantwortlichen Schule, ihre schulischen Prozesse abgestimmt auf die individuellen Bedingungen zu gestalten. Lehrerprofessionalität umfasst dabei neben dem Unterricht die Mitgestaltung in allen Bereichen. Der Erfolg einer Schule drückt sich in den erzielten Ergebnissen und Wirkungen aus.

Zwischen den Bereichen und Merkmalen bestehen vielfältige Zusammenhänge. So stellen Persönlichkeitsbildung und Gesundheitsförderung sowie individuelle Förderung und damit Inklusion zugleich Ziel und Grundprinzip allen schulischen Handelns dar. Analoges gilt für die Kultur einer Schule:

Als Resultat der gemeinsam geteilten und gelebten Werthaltungen ist sie zugleich Voraussetzung und Bestandteil allen Handelns in guten Schulen.

Qualitätsbereich 1: Ergebnisse und Wirkungen

Die gesellschaftlichen Erwartungen sind in Form verbindlicher Vorgaben wie dem Bildungsauftrag im Niedersächsischen Schulgesetz, Verordnungen, Erlassen und Lehrplänen oder den Vereinbarungen der KMK formuliert.

Qualitätsbereich 2: Lehren und Lernen

Durch geeignete Lehrprozesse und ein von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Lernklima werden die Rahmenbedingungen für erfolgreiches Lernen geschaffen. Kompetenzorientiertes Unterrichten rückt die Lernentwicklung und Förderung jeder und jedes Einzelnen in den Mittelpunkt.

Qualitätsbereich 3: Leitung und Organisation

Die Übernahme von Leitungs- und Mitverantwortung fördert das Verständnis der Schule als pädagogische Handlungseinheit, prägt die pädagogische Ausrichtung der Schule und setzt den Rahmen für die tägliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit.

Qualitätsbereich 4: Ziele und Strategien der Schulentwicklung

Schulentwicklung bedarf gemeinsam entwickelter und getragener Ziele und Strategien, deren Wirkung systematisch überprüft wird. Diese wird erhöht durch eine abgestimmte Personalentwicklung, Fort- und Weiterbildung sowie förderliche Arbeitsbedingungen.

Qualitätsbereich 5: Bildungsangebote und Anforderungen

Das Gelingen eines umfassenden und kumulativen Kompetenzaufbaus setzt ein entsprechendes Bildungsangebot voraus sowie in der Schule abgestimmte Ziele, Inhalte und Leistungsanforderungen.

Qualitätsbereich 6: Kooperation und Beteiligung

Zielgerichtete Zusammenarbeit, ein wertschätzender Umgang zwischen allen Akteuren sowie die Einbindung der Schule in das Lebens- und Berufsumfeld sind Grundlage für ein hochwertiges Bildungsangebot und die Wahrnehmung der Schule als Lern- und Lebensraum.