Soziale Dienste

„Soziale Dienste sind Leistungen von Fachkräften der Sozialen Arbeit, die mit dem Ziel erbracht werden, „soziale Probleme von Einzelnen, Gruppen und Gemeinwesen zu lösen und durch Prävention zu verhindern“ [Weyrich, 2007, S. 846]. Sie werden von öffentlichen und freien Trägern in verschiedenen Organisationsstrukturen/-formen zur Erfüllung von Aufgaben der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe eingesetzt (Sozialstationen, Familienhilfen, ambulante Pflegeeinrichtungen etc.); in Teilbereichen treten zunehmend auch profitorientierte Anbieter mit entsprechenden Angeboten (z.B. private Pflegedienste) neben diese klassischen Träger sozialer Dienste“ (Witteriede, 2010).

Soziale Benachteiligung

Der Begriff ‚soziale Benachteiligung‘ beschreibt, dass Personen oder einzelne Gruppen auf Grund niedriger gesellschaftlicher Statuspositionen nur reduziert bis kaum Zugang zu positiv definierten Gütern im Sinne wertvoller Ressourcen haben (vgl. Stimmer, 2000). (Siehe auch ‚soziale und gesundheitliche Ungleichheit‘. Ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und auf Erreichung bestimmter Ziele sind entsprechend eingeschränkt (vgl. Lehmann et al., 2011) und damit auch auf eine gelingende Lebensbewältigung. Sie haben folglich einen erhöhten Bedarf an gezielten Unterstützungsleistungen (siehe auch ‚Niedrigschwelligkeit‘) (vgl. Witteriede, 2010).

Soziale Arbeit, gesundheitsbezogen

„Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit versteht sich in allen Handlungsfeldern als eine gleichberechtigte und mitbestimmende Profession mit Übernahme fallbezogener und sozialräumlicher Verantwortung neben den anderen Professionen, die im Gesundheitssystem tätig sind“ (DVSG, 2015, S. 9).

Die gesundheitsbezogene Sozialarbeit wird untergliedert in:

  1. Gesundheitsarbeit im Sozialwesen,
  2. Sozialarbeit im Gesundheitswesen und
  3. Sozialpädagogische Gesundheitsförderung’ (vgl. Homfeldt & Sting, 2006).

„Das Handlungsfeld der Gesundheitsarbeit im Sozialwesen beschäftigt sich mit der Verhinderung bzw. Verminderung sozial bedingter, gesundheitlicher Ungleichheit und den daraus resultierenden Problemen in der Gesamtbevölkerung“ und findet im Rahmen von Familienhilfe, Gemeinwesenarbeit, Jugendarbeit, der psychosozialen Versorgung statt (Homfeldt & Steigleder, 2008, S. 303).

„Die vornehmlich in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätige Sozialarbeit im Gesundheitswesen hat es mit erkrankten Menschen und vermehrt auch mit deren Angehörigen zu tun (vgl. v. Kardorff, 1999). Akutkrankenhäuser, Psychiatrien, Hospize und Einrichtungen der Rehabilitation sowie der Suchtkrankenhilfe sind gängige Arbeitsfelder in diesem Kontext“ (Homfeldt & Steigleder, 2008, S. 304).

„Sozialpädagogische Gesundheitsförderung ist am Setting-Ansatz orientiert und richtet sich an die Menschen in ihrer unmittelbaren Lebenswelt. Verankert in den vielfältigsten Einrichtungen des Sozial- und Bildungswesens, dominieren hier die Ansätze der primären und sekundären Prävention“ (Homfeldt & Steigleder, 2008,S. 304).

SMART-Ziele

SMART ist die Abkürzung für ein Kriterienraster, das an definierte Ziele (z. B. bei der politischen Planung, bei Zielvereinbarungen, etc.) angelegt wird: Ziele sollten folgende Eigenschaften/Merkmale aufweisen, um erreichbar und überprüfbar zu sein:

  • Spezifisch: Der gewünschte, in der Zieldefinition angestrebte Zustand soll genau beschrieben, die entsprechende Formulierung leicht verständlich sein,
  • Messbar: Die Kriterien, anhand derer die Zielerreichung festgestellt werden kann, müssen benannt sein. Dabei kann es sich um quantitative Kriterien (z. B. Stückzahl, Euro, Zeiteinheiten – sog. „harte Indikatoren“) handeln oder auch um qualitative (z. B. erfolgreicher Projektabschluss – sog. „weiche Indikatoren“).
  • Attraktiv: Warum genau ist es für die Person zugeschnitten? Was ist die Motivation?
  • Realistisch: Die Ziele sollten ambitioniert, jedoch unter den gegebenen Umständen erreichbar sein.
  • Terminiert: Ein Termin muss festgesetzt sein, zu dem das Ziel erreicht wird.

Die Anwendung der SMART-Kriterien soll wegführen von Zieldefinitionen, die als reine „Prosa“ formuliert werden. SMART-Ziele sollen zum gegebenen Termin mit der erreichten Wirklichkeit verglichen werden können, sodass klar wird, ob und in welchem Maß das Ziel erreicht wurde, und daraus der nächste Handlungsschritt entwickelt werden kann (vgl. HBS, 2022).

Shanghai-Erklärung

Die Shanghai-Erklärung das Ergebnis der 9. Globalen Konferenz zur Gesundheitsförderung. Sie trug den Titel „Health Promotion in the Sustainable Development Goals (SDG)“ und besaß den zusätzlichen Slogan „Health for All and All for Health“. Die Konferenz wurde von der WHO gemeinsam mit der staatlichen Kommission für Gesundheit und Familienplanung der Volksrepublik China organisiert, 30 Jahre nach der Verabschiedung der Ottawa-Charta, die weiterhin als Erbe und Orientierung für die Zukunft der Gesundheitsförderung eingeschätzt wurde. Die Konferenz sollte der Frage nachgehen, wie Gesundheitsförderung in den Zielen zur nachhaltigen Entwicklung verwirklicht werden kann. […]

Die Shanghai-Erklärung über Gesundheitsförderung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hebt hervor, dass Gesundheit und Wohlbefinden entscheidende Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung und die Verwirklichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der darin enthaltenen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) sind. Diese Ziele begründen die Verpflichtung, in Gesundheit zu investieren, eine allgemeine Gesundheitsversorgung zu verwirklichen und gesundheitliche Benachteiligung für Menschen jeden Alters abzubauen. […] Die Förderung der Gesundheit erfordert Maßnahmen zu allen Zielen der nachhaltigen Entwicklung und kann nur durch den Einsatz der gesamten Gesellschaft erreicht werden. […] Gesundheitsförderung hat es mit einem neuen globalen Kontext zu tun. Die Gesundheit der Menschen kann nicht länger getrennt von der Gesundheit unseres Planeten gesehen werden, Neue Bedrohungen der Gesundheit nehmen zu, auch mächtige kommerzielle Interessen. Die Ungleichheiten machen politisches Handeln in vielen verschiedenen Politikbereichen und gemeinsames Handeln auf globaler Ebene notwendig. Dabei sind die Rechte von Frauen, von in Migration befindlichen Menschen und die zunehmende Anzahl von Personen, die von humanitären und ökologischen Krisen betroffen sind, besonders zu berücksichtigen.

Die Shanghai-Erklärung nennt als Prioritäten die drei Säulen der Gesundheitsförderung:

  • Verantwortungsbewusste Regierungsführung trägt wesentlich zur Gesundheitsförderung bei (good governance). Die Interdependenzen und Universalität der Ziele für nachhaltige Entwicklung versprechen Vorteile von Investitionen in allen Bereichen. Gesundheit ist grundlegende Verantwortung und Verpflichtung von Regierungen.
  • Städte und Gemeinden sind wesentliche Umgebungen für die Förderung der Gesundheit. Gesundheit ist Indikator für Erfolge in anderen Bereichen, Gesundheitsförderung trägt dazu bei, Städte für die gesamte Bevölkerung inklusiv, sicher und widerstandsfähig zu machen.
  • Befähigung der Menschen zur Förderung ihrer Gesundheitskompetenz (Health Literacy) ermöglicht und stärkt die gesundheitliche Chancengleichheit.

Die Shanghai-Erklärung schließt mit einem Handlungsappell: Gesundheit ist eine politische Entscheidung. Die Konferenzteilnehmenden stellen sich gegen Interessen, die sich schädlich auf die Gesundheit auswirken und werden Barrieren beseitigen, die der Befähigung der Menschen (insbesondere Mädchen und Frauen) zur Selbstbestimmung über ihre Gesundheit entgegenstehen. Der offizielle Bericht zur Shanghaikonferenz 2016 kommt zu der Einschätzung, dass Gesundheitsförderung niemals zuvor so deutlich im Zentrum der globalen politischen Agenda gestanden hat, die die Welt transformieren wird (Kaba-Schönstein, 2018).

Settingansatz/ Lebensweltansatz

Der von der Ottawa-Charta beschriebene Settingansatz (auch: Lebensweltansatz) gilt als wichtigstes Element zur Umsetzung verhältnisgestützter Verhaltensprävention sowie der Gesundheitsförderung (Minderung gesundheitlicher Belastungen und Förderung von Ressourcen und Widerstandsfaktoren). Die jeweilige Lebenswelt erleichtert den Zugang zur Zielgruppe und kann Partizipation fördern (vgl. Klemperer, 2020). Zudem biete der Settingansatz die Möglichkeit, soziale Benachteiligungen auszugleichen, ohne benachteiligte Personen als solche zu stigmatisieren.

Das Gelingen des Settingansatzes hängt von der Integration folgender Elemente ab (Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit, 2021):

  • Hohes Maß an Beteiligung der Menschen im Setting (Partizipation: Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger)
  • Kontinuierliche und professionelle Koordinierung
  • Entwicklung gesundheitsförderlicher Kontextbedingungen
  • Stärkung von Kompetenzen, Ressourcen, Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten (Empowerment/Befähigung).

Setting/ Lebenswelt

Ein Setting – im deutschen Sprachraum auch als Lebenswelt bezeichnet – wird im Präventionsgesetz (§ 20a SGB V) definiert als „für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports“.

Beispiele für Settings/Lebenswelten sind Kindertagesstätten, Schulen, Arbeitsplätze, medizinische Einrichtungen, aber auch Gemeinden.

Selbsthilfe

„In der gesundheitsbezogenen gemeinschaftlichen Selbsthilfe werden die Kompetenzen von Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen und ihrer Angehörigen vereint. Impulsgeber für Selbsthilfegruppen waren ursprünglich insbesondere medizinische und rechtliche Informationsdefizite, mangelnde Patientenorientierung sowie der Wunsch nach psychosozialer Unterstützung und Kontrollgewinn. Heute ist die Selbsthilfe als „vierte Säule“ des Gesundheitswesens etabliert, sozialrechtlich verankert und wichtiger Akteur in Politik und Versorgung“ (Kofahl & Trojan, 2021).

Selbstevaluation/ Fremdevaluation

Die Evaluation von Arbeitsprozessen/ -ergebnissen kann durch Selbst- oder Fremdevaluation erfolgen. Bei der Selbstevaluation werden die Daten durch die Akteure selbst (z. B. Projektmitarbeiter*innen) erhoben und ausgewertet, bei der Fremdevaluation werden mit der Evaluation Personen beauftragt, die nicht zur Institution gehören bzw. die Maßnahme durchführen. Die Vorteile der Selbstevaluation liegen darin, dass die Akteur*innen umfangreiches Hintergrundwissen über die Intervention haben und auch die Institution gut kennen. Dadurch entfällt die Wissensvermittlung gegenüber externen Evaluator*innen. Evaluationen durch Externe (Fremdevaluation) sind meist mit höheren Kosten verbunden (vgl. LZG, NRW).