EU-Schulprogramm in Niedersachsen

Angebot für Grundschulen, weiterführende Schulen (Klassen 5  und 6), Förderschulen (Klassen 1-6), Landesbildungszentren (Klassen 1-6) und Schulkindergärten

Verantwortliche / Anbieter

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel.: 0511 120-2232 / -2088
E-Mail: schulprogramm@ml.niedersachsen.de
www.schulprogramm.niedersachsen.de

Zielsetzung

Das EU-Schulprogramm ist zum Schuljahr 2017/18 neu eingeführt worden und wird in Niedersachsen flächendeckend mit beiden Programmkomponenten „Schulobst und –gemüse“ und „Schulmilch“ umgesetzt.

  • Erhöhung des Obst- und Gemüseverzehrs sowie der Konsum von Milch bei Kindern,
  • die Verzehrmuster bei Kindern durch die Verfügbarkeit von frischem Obst und Gemüse sowie Milch nachhaltig positiv zu beeinflussen.
  • Die Akzeptanz von Obst und Gemüse sowie Milch bei den Kindern im Rahmen einer abwechslungsreichen Zwischenverpflegung zu steigern.
  • Einen Beitrag zum frühzeitigen Aufbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen und Handlungskompetenzen bei den Kindern zu leisten.
  • Das Wissen zu Obst und Gemüse sowie Milch –insbesondere regionale und saisonale Aspekte und Geschmacksvielfalt- sowie das Lernen von Zubereitungstechniken zu fördern.

Zielgruppe

Schüler*innen an

  • Grundschulen (Klassen 1-4),
  • Weiterführende Schulen (Klassen 5-6),
  • Förderschulen (Klassen 1-6),
  • Landesbildungszentren (Klassen 1-6),
  • Schulkindergärten gem. § 6 Abs. 3 NSchG.

Kindertagestätten für ab 3-Jährige  können ausschließlich mit der Programmkomponente „Milch“ am EU-Schulmilchprogramm in Niedersachsen teilnehmen (siehe Kitasteckbrief unter https://www.dieinitiative.de/steckbrief-kita/eu-schulprogramm-in-niedersachsen/)

Inhalte und Methodik

Teilnehmende Schulen erhalten an drei Tagen pro Schulwoche für jede*n Schüler*in eine kostenfreie Portion (ca. 100 Gramm) Obst und Gemüse sowie 0,2 l Milch für einen Betreuungstag.

Die einzelnen beihilfefähigen Obst- und Gemüseerzeugnisse sind in der auf der Internetseite veröffentlichten Liste abschließend aufgeführt. Die Erzeugnisse müssen frei von Zusätzen (Zucker / Süßmittel / Fett / Salz / Fremdgegenstände) sein.  Die Trinkmilch ist wärmebehandelt mit unterschiedlichen Fettgehalten in unterschiedlichen Gebinde-Größen (einschließlich Laktose freier Milch sowie Weidemilch) aus biologischer/ökologischer oder konventioneller Erzeugung.

Dabei sollen regionale und saisonale Obst- und Gemüseangebote bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Die beteiligten Schulen bieten begleitend ernährungspädagogische Maßnahmen an.

Rahmenbedingungen

Die Bewerbung ist zu festgelegten Zeitpunkten unter  http://www.schulprogramm.niedersachsen.de möglich . Die teilnehmenden Bildungseinrichtungen werden unter www.schulprogramm.niedersachsen.de veröffentlicht.

Nach erfolgreicher Bewerbung bekommt  die Bildungseinrichtung eine kostenlose Lieferung von 100 Gramm Obst/Gemüse pro Schüler*in für drei Tage pro Schulwoche und 0,2 l Milch für einen Betreuungstag.

Die Lieferung von Obst/Gemüse/Milch erfolgt von einem durch die Landwirtschaftskammer für das Schulprogramm zugelassenen Lieferanten. Die Schule kümmert sich um Annahme der Lieferung, Verteilung auf die Klassen und ggf. Zubereitung. Die Umsetzung kann jede Schule individuell gestalten. In der Schule findet verpflichtend ein Angebot von ernährungspädagogischen Begleitmaßnahmen statt.

Die Abrechnung der gelieferten Ware erfolgt durch den Lieferanten. Die Online-Bewerbung muss jährlich wiederholt werden, eine fortlaufende Teilnahme ist erwünscht.

Schulungsangebot für Multiplikator*innen in Schulen

Mögliche pädagogische Begleitmaßnahmen sind unter www.schulprogramm.niedersachsen.de aufgeführt.

Evaluation

Das EU-Schulprogramm wurde mit dem Schuljahr 2017/18 neu eingeführt. Die erste Evaluation umfasst die Schuljahre 2017/2018 – 2021/2022.

Erfahrungsberichte, Verbreitung

Das Programm findet niedersachsenweit statt.
Alle teilnehmenden Schulen und zugelassenen Lieferanten sind unter www.schulprogramm.niedersachsen.de gelistet.

Kosten, Unterstützungs- und Finanzierungshinweise

Der Bildungseinrichtung  entstehen für die Anlieferung der Obst- /Gemüsekisten / Milch (beihilfefähige Erzeugnisse)  keine Kosten.
Das EU-Schulprogramm wird durch EU-Fördermittel und von nationalen Mittel finanziert.

Bezüge zum Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen

Das Angebot „EU-Schulprogramm Niedersachsen“ unterstützt grundsätzlich Ergebnisse und Wirkungen (QB 1) der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und ist damit förderlich für die Erfüllung des Bildungsauftrages nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Es kann dazu beitragen, Schulqualität zu verbessern, insbesondere in den Qualitätsbereichen 4 bis 6.

QB 4: Ziele und Strategien der Schulentwicklung
QM 4.1: Schulprogramm (Maßnahmen und Aktivitäten)
QB 5: Bildungsangebote und Anforderungen
QM 5.2: Schuleigenes Curriculum (Unterrichtsergänzende Angebote)
QB 6 : Kooperation und Beteiligung
QM 6.2: Kooperation nach außen (Erweiterung des Bildungsangebotes)
QM 6.3: Beteiligung (Schule als Lebensraum)

Erläuterungen:

  • Ziel des Angebotes ist die Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse sowie klassische Ernährungsbildung.
  • Es besteht  die Möglichkeit, es als zusätzliches Bildungsangebot zu integrieren und das Themenfeld gesundes Essen und Trinken als gesundheitsfördernde Entwicklungschance zu nutzen.
  • Externe Institutionen unterstützten die Gestaltung des gesundheitsfördernden Erfahrungs- und Lernraums durch die Beteiligten.

Literatur / Quellen / Praxismaterialien

www.schulprogramm.niedersachsen.de (Zugriff: 22.01.2024)