Archiv der Kategorie: Glossar

Indikator gesunde Lebensjahre / Gesundheitserwartung

Der „Indikator gesunde Lebensjahre“ (Healthy Life Years indicator, HLY), der auch „als behinderungsfreie Lebenserwartung“ bezeichnet wird, „misst die Zahl der Jahre, die eine Person ab der Geburt wahrscheinlich ohne Behinderung zu leben hat. Der Faktor gesunde Lebensjahre ist ein zuverlässiger Indikator für die Überwachung der Gesundheit als Produktivitäts-/Wirtschaftsfaktor.“ Er „führt das Konzept der Lebensqualität ein. Damit wird zwischen Lebensjahren ohne jegliche Aktivitätseinschränkung und solchen mit mindestens einer Aktivitätseinschränkung unterschieden. Die Betonung liegt nicht nur auf der Lebensdauer, wie im Falle der Lebenserwartung, sondern auch auf der Lebensqualität“ [Europäische Kommission, o. J., online].
Weitere so genannte Gesundheitserwartungsindikatoren sind zum Beispiel „behinderungsfreie Lebensjahre (Disability Free Life Years, DFLY) und qualitätsangepaßte Lebensjahre (Quality Adjusted Life Years, QALY).“ Sie beziehen sich überwiegend auf den Umfang von Lebensspannen ohne Behinderung, Störung und/oder chronischer Erkrankung. Gesundheitsförderung möchte diese Abbildung von Gesundheitserwartung „erweitern, in Richtung positiver Kennzahlen für die Schaffung, Erhaltung und den Schutz von Gesundheit“ [WHO, 1998, S. 12].

Indikator „gesunde Lebensjahre“ (GLJ)

„Der Indikator ‚gesunde Lebensjahre‘ (GLJ), auch als behinderungsfreie Lebenserwartung bezeichnet, misst die Zahl der Jahre, die eine Person voraussichtlich in guter gesundheitlicher Verfassung leben wird. Dieser statistische Indikator wird für Männer und Frauen bei der Geburt und im Alter von 50 und 65 Jahren getrennt berechnet. Dazu werden Daten zur altersspezifischen Prävalenz (Anteile) der gesunden bzw. kranken Bevölkerung und Daten zur altersspezifischen Sterblichkeit benötigt. Gute gesundheitliche Verfassung wird als Abwesenheit von Funktionsbeschränkungen/Behinderungen definiert“ (eurostat, 2019).

Innovation (innovative Interventionen)

Der Begriff Innovation meint das Entwickeln und Umsetzen von neuen Lösungen für gesundheitliche Herausforderungen und Probleme. Dazu gehören z. B. die Bearbeitung neuer Themen, die Entwicklung und der Einsatz von neuen Methoden und Instrumenten (z. B. digitale Anwendungen), die Ansprache von neuen Zielgruppen oder das Schließen von Lücken in bestehenden Angeboten (vgl. quint-essenz, 2022).

Integriertes Handlungskonzept

Integrierte Handlungskonzepte zeichnen sich durch eine ganzheitliche Vorgehensweise und ergebnisoffene Arbeitsprozesse aus. Sie beziehen alle für die Umsetzung eines Angebots, Vorhabens etc. erforderlichen Akteure*innen (Leistungserbringer/-betroffene, Kooperationspartner*innen, Behördenvertreter*innen etc.) in dessen Planung und Umsetzung ein (Witteriede, 2010). So stoßen sie sowohl „Kommunikations- und Koordinations- als auch Lernprozesse zwischen den Akteuren an.“ Es geht um „eine effektive Zusammenarbeit und eine Ressourcenoptimierung […], zum Beispiel durch die Verknüpfung von Bildungs- und Gesundheitsförderungsangeboten“ (Lehmann et al., 2011, S. 558).

Intermediäre Gesundheitsergebnisse

In der Gesundheitsförderung werden unter intermediären Gesundheitsergebnissen „Veränderungen von Determinanten von Gesundheit, insbesondere von Lebensstilen und Lebensbedingungen“ verstanden, „die auf eine oder mehrere geplante Interventionen zurückzuführen sind, einschließlich solcher wie Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und Basisgesundheitsversorgung“ (WHO, 1998a, S. 17).

Intersektorale Zusammenarbeit

Intersektorale Zusammenarbeit meint eine „anerkannte Beziehung zwischen einem oder mehreren Teilen verschiedener gesellschaftlicher Sektoren, die zur Durchführung bestimmter Aktivitäten entwickelt wurde, um Gesundheitsergebnisse oder intermediäre Gesundheitsergebnisse zu erreichen, – und zwar in einer effektiveren, effizienteren oder nachhaltigeren Weise als es der Gesundheitssektor allein erreichen könnte.“

Sie „wird als zentral für das Erreichen einer größeren Gerechtigkeit in Bezug auf Gesundheit angesehen, insbesondere dort, wo Fortschritte von Entscheidungen und Handlungen in anderen Sektoren wie z. B. Landwirtschaft, Bildung und Finanzen abhängen.“ Sie zielt insbesondere auf eine größere Sensibilisierung für gesundheitliche Konsequenzen von Politikentscheidungen und Organisationspraxis in unterschiedlichen Sektoren, um so „Entwicklungen in Richtung gesundheitsfördernder Gesamtpolitik und Praxis anzustoßen“ (WHO, 1998a, S.18).

Investition für Gesundheit

Investitionen für Gesundheit beschränken sich nicht nur auf „Ressourcen für die Bereitstellung und Nutzung von gesundheitsbezogenen Dienstleistungen“, sie können beispielsweise auch „(individuelle oder kollektive/gesellschaftliche) Investitionen in Bildung und Erziehung, Wohnen, die Förderung von Frauen oder Entwicklung von Kindern einschließen. Größere Investitionen für Gesundheit zu tätigen beinhaltet auch, vorhandene Ressourcen innerhalb des Gesundheitssektors in Richtung Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention umzuverteilen“ (WHO, 1998a, S. 18; Witteriede, 2010).

Inzidenz

„Die Inzidenz gibt die Neuerkrankungen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums an, bezogen auf die Bevölkerung unter Risiko am Anfang dieser Beobachtungsperiode (kumulative Inzidenz) oder bezogen auf die beobachtete Personenzeit (Inzidenzdichte)“ (Kuhn & Bolte, 2020).

Jakarta-Deklaration

Die Jakarta-Deklaration stellt das Abschlussdokument der 4. Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung der WHO in Jakarta, Indonesien (1997) dar (vgl. WHO, 1997).

Gesundheitsförderung wird als Schlüsselinvestition betitelt und Herausforderungen für Gesundheitsdeterminanten bestimmt.

Zudem werden folgende Prioritäten der Gesundheitsförderung für das 21. Jahrhundert formuliert:

  • Förderung sozialer Verantwortung für Gesundheit,
  • Investitionen in Gesundheitsentwicklung,
  • Ausbau von Partnerschaften für Gesundheit,
  • Stärkung gesundheitsfördernder Potenziale von Gemeinschaften und Einzelnen,
  • Sicherstellung einer Infrastruktur für Gesundheitsförderung (ebd.).

Klimawandel – Klimaschutz – Klimaanpassung

Klimawandel:
„Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Veränderungen der Temperaturen und Wettermuster. Diese Veränderungen können natürlichen Ursprungs sein und beispielsweise durch Schwankungen in der Sonnenaktivität entstehen. Doch seit dem 19. Jahrhundert ist der Klimawandel hauptsächlich auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen, allen voran die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen Treibhausgasemissionen, die sich wie ein Mantel um die Erde legen und so die Sonnenwärme zurückhalten und die Temperaturen ansteigen lassen. Treibhausgase, deren Emission den Klimawandel mitverursacht, sind beispielsweise Kohlendioxid und Methan. Sie entstehen unter anderem, wenn Benzin als Treibstoff verwendet wird oder Gebäude mit Kohle beheizt werden. Auch die Rodung von Land- und Waldflächen kann Kohlendioxid freisetzen. Mülldeponien sind einer der Hauptemittenten von Methan. Zu den größten Emittenten [Verursacher von Emissionen] gehören der Energiesektor, die Industrie, der Verkehrssektor, Gebäude, die Landwirtschaft und die Flächennutzung“. […] Infolge der steigenden Emissionen „ist die Erde heute um 1,1 °C wärmer als zum Ende des 19. Jahrhunderts. Das vergangene Jahrzehnt (2011-2020) war das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen“. Mit dem Klimawandel gehen nicht nur höhere Temperaturen einher. “Da die Erde ein in sich eng verflochtenes System ist, können Veränderungen in einem Bereich Veränderungen in allen anderen Bereichen bewirken. Zu den Folgen des Klimawandels gehören heute unter anderem heftige Dürren, Wasserknappheit, schwere Brände, ein steigender Meeresspiegel, Überschwemmungen, das Abschmelzen von Polareis, Unwetterkatastrophen und Artenschwund. Der Klimawandel kann die Gesundheit, die Fähigkeit zur Nahrungsmittelerzeugung, die Wohnsituation, die Sicherheit und die Arbeit beeinträchtigen“ (Vereinte Nationen, 2023b).

Klimaschutz:
„Klimaschutz ist im Wesentlichen ein Bestandteil von Umweltschutz. Jedoch wird beim Klimaschutz ein spezielles Augenmerk auf die Emissionen in die Erdatmosphäre gelegt. Klima schützen bedeutet, möglichst wenig schädigende Substanzen in die Atmosphäre freizusetzen (z. B. CO2, Methan, Lachgas). Viele dieser Stoffe entstehen nicht nur in der Industrie, sondern auch im Alltag und können durch kleine Maßnahmen einfach vermindert und vermieden werden. […] Klimaschutz bedeutet aber nicht nur die Vermeidung von der Atmosphäre schädigenden Stoffen, sondern auch den Schutz von natürlichen CO2-Senkern wie beispielsweise Regenwäldern und Waldgebieten oder Ozeanen und Gewässern. Auch Maßnahmen zur Anpassung an veränderte Bedingungen für Mensch und Umwelt durch Klimaänderungen gehören zum „Gesamtpaket“ Klimaschutz. Wichtigstes Ziel von Klimaschutzmaßnahmen ist es, gegen die globale Erwärmung und die Folgen des Klimawandels vorzugehen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten“ […] (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, 2023).

„Maßnahmen zum Klimaschutz [sind] beispielsweise:

  • Emissionen von Treibhausgasen reduzieren
  • Bindung von Kohlendioxid (CO2) (z.B. durch den Schutz von (Regen)Wäldern bzw. nachhaltige Waldwirtschaft)
  • Investitionen in Forschung und technische Entwicklungen zur Senkung von Emissionen
  • Förderung von alternativer Energie, Entwicklung alternativer Energieträger
  • Erhöhung der Energieeffizienz beim Verbrauch von Energieträgern
  • Katastrophenschutz und Vorsorgemaßnahmen bei extremen Wetterereignissen“ (ebd.).

[…]

„In Sachen Klimaschutz ist es besonders wichtig, dass globale Maßnahmen gegen globale Probleme gesetzt werden. Dies geschieht beispielsweise in Form des Pariser Übereinkommens. Entsprechend entscheidend ist auch, dass die verschiedenen politischen Akteur*innen ihre Aktionen aufeinander abstimmen und sich gegenseitig ergänzen“ (ebd.).

Klimaanpassung:
„Um die Verwundbarkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels zu mindern, hat das Bundeskabinett bereits am 17.12.2008 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)“ beschlossen. In insgesamt 15 Handlungsfeldern werden mögliche Klimafolgen konkretisiert und Handlungsoptionen definiert, um so die Anpassungsfähigkeit ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Systeme zu erhalten oder zu steigern. Das Spektrum reicht dabei von der Land- und Forstwirtschaft über das Verkehrs- und Bauwesen bis hin zur menschlichen Gesundheit und biologischen Vielfalt. Um die in der DAS genannten Ziele und Handlungsoptionen zu konkretisieren, wurde im Jahr 2011 der „Aktionsplan Anpassung I (APA I)“ von der Bundesregierung beschlossen. Der APA I benennt spezifische Maßnahmen und Instrumente des Bundes und der Bund-Länder-Kooperationen, die kontinuierlich umgesetzt werden sollen. In den Jahren 2015 und 2020 folgten der „Aktionsplan Anpassung II (APA II)“ sowie der „Aktionsplan Anpassung III (APA III)“. Auch auf Länderebene wurden bereits Anpassungsstrategien erarbeitet, um die jeweiligen regionalen Herausforderungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen umzusetzen“ (März & Peter, 2022).