Subsidiaritätsprinzip

„Das Subsidiaritätsprinzip fand über die katholische Soziallehre Eingang in die Staatstheorie und grenzt die Aufgaben und Pflichten des Staates ab: Der Staat soll dann unterstützen, wenn das Individuum, die kleinste Gruppe oder die kleinste Organisationsebene keine Möglichkeit hat, die Aufgabe selbst zu erledigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Subsidiaritätsprinzip in § 2 des SGB V festgeschrieben. Danach stellt die GKV ihren Versicherten Leistungen zur Verfügung, „soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden“. Ein weiterer Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips ist die Selbstverwaltung in der GKV“ (vdek, 2022).