Vulnerable Bevölkerungsgruppen

Als „vulnerable Bevölkerungsgruppen“ werden Personengruppenbezeichnet, die in besonderem Maße von gesundheitlichen Risiken betroffen sind oder die einen erschwerten Zugang zu Gesundheitsförderung und Prävention haben. Vulnerabel meint dabei, verletzlich und besonders schutzbedürftig zu sein. Gründe für Vulnerabilität sind u.a. soziale, ökonomische, gesundheitlich oder altersbedingte Lebensumstände, die ein erhöhtes Risiko für psychische oder körperliche Erkrankungen oder geringere Chancen auf Gesundheitsförderung und Prävention mit sichtragen (Gesundheitsförderung Schweiz, 2025; GKV-Bündnis für Gesundheit, 2018; GKV-Spitzenverband, 2024).

„Zu den besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zählen Frauen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen auf der Flucht, LSBTIQ+ sowie ethnische und religiöse Minderheiten“ (BMZ, 2025).

Die Förderung von präventiven und gesundheitsförderlichen Maßnahmen für vulnerable Gruppen wird explizit durch das Präventionsgesetz gestärkt. Die gezielte Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten wird durch die Umsetzung von entsprechenden settingorientierten Maßnahmen betont. Dazu zählen u.a. Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb, Pflegeeinrichtungen und Kommunen (Gesundheitsförderung Schweiz, 2025; GKV-Bündnis für Gesundheit, 2018; GKV-Spitzenverband, 2024).