Advocacy (Anwaltschaft / Interessenvertretung)

Der Begriff ‚Anwaltschaft‘ (englisch: advocacy) ist eine von drei Handlungsstrategien der Gesundheitsförderung (vgl. Ottawa-Charta (WHO), 1986).

Advocacy bedeutet im Allgemeinen „Anwaltschaft“ oder „Interessenvertretung“. In der Gesundheitsförderung und Prävention meint Advocacy das aktive Engagement mit und für Individuen, Gemeinschaften und Organisationen im Sinne der Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie von entsprechenden Rahmenbedingungen (Verhältnissen) (vgl. Gollner et al., 2018).

Beispiele:

Gesundheitsförder*innen können die anwaltschaftliche Rolle sowohl als

  • Interessenvertreter*innen von Betroffenengruppen (z. B. als Behinderten- oder Kinderbeauftragte) sowie als
  • Anwält*innen für die Gesundheit (z. B. als Expertinnen und Experten im Bereich der gemeinwesenorientierten Gesundheitsarbeit oder als Gesundheitspolitikerinnen und -politiker) verstehen und einnehmen (vgl. Lehmann et al., 2020).