Chancengleichheit

„Chancengleichheit beschreibt den sozialpolitischen Leitgedanken, dass alle Bürger*innen einer Gesellschaft unabhängig von Faktoren wie etwa ihrer sozialen Herkunft, Geschlechtszugehörigkeit, ethnischen Zugehörigkeit, Behinderung und weiteren Faktoren die gleichen Zugangsbedingungen – zum Beispiel zu Bildungsinstitutionen – und gleiche gesellschaftliche Teilhabechancen haben. Dabei muss zwischen formaler und substanzieller Chancengleichheit unterschieden werden:

  1. Formale Chancengleichheit hat das Ziel, grundsätzlich gleiche Ausgangsbedingungen für alle Menschen zu schaffen – bspw. durch einen formalisierten Zugang zu Berufsausbildungen und Hochschulen, der in eindeutig definierten Zugangsvoraussetzungen wie der Allgemeinen Hochschulreife besteht. Bei der formalen Chancengleichheit werden allerdings weder die Gründe analysiert, warum bestimmte Personen(-gruppen) Zugangsvoraussetzungen (nicht) erfüllen können, noch steht dahinter der Anspruch, dass entsprechende Strategien zu einem „wirklichen“ Erfolg führen.
  2. Letzteres ist das Ziel substanzieller Chancengleichheit, die eine Gleichverteilung der Möglichkeiten auf gesellschaftlichen Erfolg für alle Mitglieder einer Gesellschaft unabhängig von Merkmalen wie bspw. Geschlecht oder Ethnizität einfordert. Es geht entsprechend nicht ausschließlich darum, gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen sowie Zugangsbarrieren aufzuheben. Substanzielle Chancengleichheit ist demnach bspw. erst dann erreicht, wenn Frauen trotz vergleichbarer Qualifikation nicht mehr am Zugang zu Führungspositionen gehindert werden (siehe Eintrag Gläserne Decke). Ein Mittel zum Erzielen substanzieller Chancengleichheit stellt – sofern bisherige Maßnahmen nicht erfolgreich waren – dementsprechend die Einführung von Quoten, wie etwa der Frauenquote (siehe Eintrag Frauenquote), dar“ (Universität Paderborn, o. J.).