Der Begriff ‚Anwaltschaft‘ (englisch: advocacy) ist eine von drei Handlungsstrategien der Gesundheitsförderung (vgl. Ottawa-Charta (WHO), 1986).
Advocacy bedeutet im Allgemeinen „Anwaltschaft“ oder „Interessenvertretung“. In der Gesundheitsförderung und Prävention meint Advocacy das aktive Engagement mit und für Individuen, Gemeinschaften und Organisationen im Sinne der Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie von entsprechenden Rahmenbedingungen (Verhältnissen) (vgl. Gollner et al., 2018).
Beispiele:
Gesundheitsförder*innen können die anwaltschaftliche Rolle sowohl als
- Interessenvertreter*innen von Betroffenengruppen (z. B. als Behinderten- oder Kinderbeauftragte) sowie als
- Anwält*innen für die Gesundheit (z. B. als Expertinnen und Experten im Bereich der gemeinwesenorientierten Gesundheitsarbeit oder als Gesundheitspolitikerinnen und -politiker) verstehen und einnehmen (vgl. Lehmann et al., 2020).
„Der Arbeitsschutz beinhaltet Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Der Arbeitsschutz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Der Gesundheitsschutz beinhaltet Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Ziel des Gesundheitsschutzes ist es, gesundheitsgefährdende (langfristige) Auswirkungen (physisch, psychisch und sozial) der Arbeit auf die Gesundheit zu verhindern. Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz wird grundsätzlich zwischen Verhältnis- und Verhaltensprävention unterschieden. Die Verhältnisprävention zielt auf die Verhältnisse ab, in denen die Mitarbeiter*innen arbeiten, also den Arbeitsbedingungen. Beispiele hierfür sind: Arbeitsgestaltung, Arbeitsmittel und Arbeitsplatz. Die Verhaltensprävention zielt auf das Verhalten des Einzelnen ab. Beispiele hierfür sind: Verhalten im Umgang mit Gefahrstoffen, im Notfall und bei Stress. Dem Grundsatz nach, geht Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention, doch gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber zu beiden Präventionsmaßnahmen verpflichtet. Auch die Wirksamkeitsüberprüfung und ggf. Anpassung von Gegebenheiten gehören dazu. Ziel ist immer die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Die Beschäftigten haben hier eine Mitwirkungsplicht. Sie sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Darüber hinaus haben Sie alle Arbeitsmaterialen, wie z. B. Pflegehilfsmittel, persönliche Schutzausrüstung u. ä. bestimmungsgemäß zu verwenden“ (Sigmund, 2016).
„Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz“ (BMAS, 2023).
„Die Gesundheitspsychologie ist der wissenschaftliche Beitrag der Psychologie zur:
Förderung und Erhaltung von Gesundheit,
Prävention und Behandlung von Krankheiten,
Förderung der Rehabilitation,
Identifikation von psychischen Faktoren, die zur Entstehung von Krankheiten beitragen,
Identifikation von Determinanten des Krankheitsbewältigungs- und Genesungsprozesses und zum
Einfluss des Zusammenwirkens zwischen Gesundheitssystem und Patient auf das individuelle Gesundheitsverhalten.
Die Gesundheitspsychologie beschäftigt sich mit personalen, sozialen und strukturellen Faktoren, welche die körperliche und seelische Gesundheit beeinflussen. Die Gesundheitspsychologie geht davon aus, dass Gesundheit mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit und vertritt ein positives Verständnis von Gesundheit. Sie entwickelt Theorien und Modelle zur Entstehung und zur Aufrechterhaltung von gesundheitsbeeinträchtigenden und gesundheitsförderlichen Einstellungen und Verhaltensweisen und konstruiert Verfahren zu deren Diagnostik. Sie entwirft und evaluiert Interventionsprogramme, die zur primären, sekundären und tertiären Prävention sowie zur Unterstützung der Krankheitsverarbeitung eingesetzt werden und sowohl auf individueller als auch struktureller Ebene ansetzen“ [Fachgruppe Gesundheitspsychologie, 2009, online].
Der „Indikator gesunde Lebensjahre“ (Healthy Life Years indicator, HLY), der auch „als behinderungsfreie Lebenserwartung“ bezeichnet wird, „misst die Zahl der Jahre, die eine Person ab der Geburt wahrscheinlich ohne Behinderung zu leben hat. Der Faktor gesunde Lebensjahre ist ein zuverlässiger Indikator für die Überwachung der Gesundheit als Produktivitäts-/Wirtschaftsfaktor.“ Er „führt das Konzept der Lebensqualität ein. Damit wird zwischen Lebensjahren ohne jegliche Aktivitätseinschränkung und solchen mit mindestens einer Aktivitätseinschränkung unterschieden. Die Betonung liegt nicht nur auf der Lebensdauer, wie im Falle der Lebenserwartung, sondern auch auf der Lebensqualität“ [Europäische Kommission, o. J., online].
Weitere so genannte Gesundheitserwartungsindikatoren sind zum Beispiel „behinderungsfreie Lebensjahre (Disability Free Life Years, DFLY) und qualitätsangepaßte Lebensjahre (Quality Adjusted Life Years, QALY).“ Sie beziehen sich überwiegend auf den Umfang von Lebensspannen ohne Behinderung, Störung und/oder chronischer Erkrankung. Gesundheitsförderung möchte diese Abbildung von Gesundheitserwartung „erweitern, in Richtung positiver Kennzahlen für die Schaffung, Erhaltung und den Schutz von Gesundheit“ [WHO, 1998, S. 12].
Analog zur Differenzierung von *Erziehung und *Bildung wird in Deutschland zwischen Gesundheitserziehung/*Gesundheitsbildung (international ‚health education‘) unterschieden. So ist für Gesundheitserziehung ebenfalls das Moment der bewussten Einwirkung auf Menschen zur zielgerichteten Beeinflussung ihres Verhaltens durch professionelle Fachkräfte wesentlich. Als zentrale Zielsetzungen können allgemein genannt werden:
- Die Schließung gesundheitsrelevanter Wissenslücken zur Ermöglichung angestrebter Verhaltensmodifikationen und effektiver Inanspruchnahmen von Unterstützungssystemen,
- die themenspezifische Anhebung von Wissen und Fähigkeiten zur Auflösung gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen (Fehlernährung, Haltungsfehler, Alkoholmissbrauch etc.),
- die verhältnisbezogene Anhebung von Wissen und Fähigkeiten zur Ermöglichung der aktiven Einflussnahme auf gesundheitsschädigende Rahmenbedingungen,
- die Anhebung von Verantwortungsbewusstsein für die eigene und die ökologische Gesundheit sowie von Vertrauen in das eigene Vermögen, hier wirksam Einfluss nehmen zu können, als Grundlage für Gesundheitsverbesserungen.
GE kann entsprechend umfassen [vgl. Groene, 2006; WHO, 1998]: die Information über soziale, ökonomische, ökologische Gesundheitsdeterminanten sowie über allgemeine und individuelle Risikofaktoren/-verhaltensweisen und Möglichkeiten der Nutzung des Gesundheitssystems; die Information über politische und organisatorische Möglichkeiten zur Beeinflussung von sozialen, ökologischen und ökonomischen Gesundheitsdeterminanten sowie die Entwicklung entsprechender Kompetenzen; die Entwicklung von Änderungsmotivation, Kompetenzen (*Lebenskompetenzen / life skills) und Vertrauen in die individuelle Selbstwirksamkeit.
Die *Evaluation von Arbeitsergebnissen/-prozessen kann aus der Außenperspektive als so genannte Fremdevaluation durch externe Experten/innen oder aus der Innenperspektive als systematische *Selbstevaluation durch Mitglieder der jeweiligen Leistungserbringer erfolgen [vgl. quint-essenz, 2008, online].