Archiv der Kategorie: G

Ganztagsschule (GTS)

Ganztagsschulen sind gemäß der Definition der Kultusministerkonferenz (vgl. KMK, o. J.) Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich:

  • an mindestens drei Tagen pro Woche ein ganztägiges Angebot (mind. 7 Zeitstunden) für Schüler*innen bereitgestellt wird,
  • an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs ein Mittagessen angeboten wird,
  • die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden sowie im konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

Ganztagsschulen tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung, da Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Voraussetzungen Zeit miteinander verbringen und gemeinsam lernen. Ganztagsschulen bieten somit gute Voraussetzungen für die Umsetzung integrativer und inklusiver Bildung. Dabei reicht die Unterstützung weiter, denn durch die Teilnahme an schulischen Ganztagsangeboten werden die Schüler*innen im Sinne ganzheitlicher Bildung nachhaltig in ihrer Entwicklung von kognitiven und sozialen Kompetenzen gefördert. Ganztagsschulen nutzen verstärkt außerschulische Lernorte und greifen auf vorhandene Ressourcen im Gemeinwesen zurück, öffnen sich dem sozialen, kulturellen und auch dem betrieblichen Umfeld und kooperieren aktiv mit außerschulischen Partnern in den Regionen.

Kooperative Ganztagsbildung dient der vertieften individuellen Förderung und der Persönlichkeitsentwicklung von Heranwachsenden, der Stärkung der Schule als Lern- und Lebensort und der Angebote außerschulischer Jugendbildung. Darüber hinaus dient sie der Entkopplung von Herkunft und Bildungserfolg im Sinne einer Bildungs- und Chancengerechtigkeit und unterstützt das familienpolitisch wichtige Ziel, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern (KMK, o. J.).

Gemeinschaftsaktionen für Gesundheit

Gemeinschaftsaktionen für Gesundheit bezeichnen konkrete Anstrengungen eines Kollektivs „bei der Prioritätensetzung für Gesundheit, der Entscheidungsfindung und der Planung und Umsetzung von Strategien, um Gesundheitsverbesserungen zu erreichen. Das Konzept der Befähigung von Gemeinschaften zu selbstbestimmtem Handeln (siehe ‚Empowerment/ Befähigung‘) steht in enger Beziehung zu dem in der Ottawa-Charta festgehaltenen Handlungsfeld der gesundheitsbezogenen Gemeinschaftsaktionen. Nach diesem Konzept ist eine zu selbstbestimmtem Handeln befähigte Gemeinschaft eine Gemeinschaft, in der Individuen und Organisationen ihre Kompetenzen und Ressourcen in gemeinschaftlicher Anstrengung einsetzen, um gesundheitsbezogene Prioritäten zu bearbeiten und ihre entsprechenden Bedürfnisse zu befriedigen. Durch eine derartige aktive Beteiligung (siehe ‚Partizipation‘) bieten Individuen und Organisationen innerhalb einer zu selbstbestimmtem Handeln befähigten Gemeinschaft soziale Unterstützung für Gesundheit, bearbeiten Konflikte in der Gemeinschaft und erhöhen ihren Einfluss und ihre Kontrolle über die Determinanten für Gesundheit in ihrer Gemeinschaft“ (WHO, 1998a, S. 9)

Gender Mainstreaming und Managing Diversity

„Der Begriff Gender Mainstreaming bezeichnet die Verpflichtung, bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Männer und Frauen in den Blick zu nehmen und lässt sich am besten mit Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit übersetzen. Das Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit bedeutet, bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern grundsätzlich und systematisch zu berücksichtigen“ (BMFSFJ, 2021).

Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung erstmals eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie verabschiedet, die gleichstellungspolitische Ziele der gesamten Bundesregierung formuliert und Maßnahmen zu deren Umsetzung nennt. Sie sollte nach jedem Regierungswechsel fortgeschrieben werden. Um den aktuellen Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zu ermitteln und neue Impulse für die Gleichstellungspolitik zu bekommen, beauftragt die Bundesregierung seit 2008 in jeder Legislaturperiode eine Sachverständigenkommission mit der Erstellung eines Gutachtens für den Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Um Geschlechtergerechtigkeit bei allen Maßnahmen der Bundesregierung berücksichtigen zu können, veröffentlicht und aktualisiert das Bundesgleichstellungsministerium Arbeitshilfen zu verschiedenen Aufgabengebieten der Bundesregierung – wie der Gesetzgebung (ebd.).

Management Diversity bezeichnet die Anerkennung und Nutzbarmachung von Vielfalt in Unternehmen. Das Ziel ist, erfolgsrelevante Aspekte der Vielfalt in Unternehmen zu identifizieren und den Nutzen von unterschiedlichen individuellen Kompetenzen, Eigenschaften, Haltungen und kulturellen Hintergründen zu erschließen. Aspekte der Vielfalt im Unternehmen bestehen u. a. in der Wertschätzung von Eigenschaften wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung und Kompetenzen und Religionen. Sie führen zu unternehmerischen Handlungsfeldern wie der Entwicklung einer Unternehmenskultur, zu deren Werten die Anerkennung die Vielfalt gehört, die Sicherung der Chancengleichheit, der Nutzung von Potenzialen der Vielfalt wie Teambildung, Kreativität oder Wissen, der Förderung von Innovationen auf Basis dieses Potenzials und der Vermeidung von Konflikten durch frühzeitige Einbeziehung von Vielfalt in Managemententscheidungen. Management Diversity reicht von Aspekten des Gender-Managements wie der Förderung von Frauen zur Erlangung von Führungspositionen (Geschlechter-Diversität), der Bereitstellung von Betriebskindergärten für Mitarbeiter mit Familie, Programme zur Bindung älterer Mitarbeiter (Alters-Diversity), der Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen, Konzepte zur Balance von Arbeit und Freizeit (Work-Life-Balance) bis in das internationale Kulturmanagement etwa mit dem Aufbau interkultureller Verhandlungskompetenz (vgl. Lies, 2018).

Gerechtigkeit in Bezug auf Gesundheit

Gerechtigkeit in Bezug auf Gesundheit zielt darauf ab, „dass alle Menschen aufgrund eines fairen und gerechten Zugangs zu Ressourcen für Gesundheit die gleiche Möglichkeit haben, ihre Gesundheit zu entwickeln und zu erhalten. Gerechtigkeit in Bezug auf Gesundheit ist nicht gleichzusetzen mit Gleichheit im Gesundheitsstatus. Ungleichheiten hinsichtlich des Gesundheitsstatus sowohl zwischen Individuen als auch zwischen Bevölkerungen sind unvermeidbare Konsequenzen von genetischen Unterschieden, unterschiedlichen sozialen und ökonomischen Bedingungen, oder das Ergebnis persönlicher Wahlen im Hinblick auf Lebensstile. Demgegenüber entstehen Ungerechtigkeiten als Konsequenz von Unterschieden im Hinblick auf Möglichkeiten und Chancen, welche z. B. zu ungleichem Zugang zu Gesundheitsdiensten, nahrhaften Lebensmitteln oder angemessenen Wohnbedingungen führen. In solchen Fällen entstehen Ungleichheiten im Gesundheitsstatus als Konsequenz von Ungerechtigkeiten in Lebensmöglichkeiten“ (WHO, 1998a, S. 10).

Siehe auch ‚Gesundheit für alle/ Gesundheit 21‘.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

„Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung. Ihren gesetzgeberischen Ursprung hat sie in der 1883 geschaffenen Krankenversicherung der Arbeiter. Während zu Beginn der GKV etwa 10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert waren, sind heute fast 90 Prozent der Bevölkerung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bei der GKV geht es darum, sich gegen das finanzielle Risiko der mit einer Krankheit verbundenen Kosten zu versichern, wobei die Kosten der Gesundheitsversorgung insbesondere durch die Solidargemeinschaft der GKV-Mitglieder und deren Arbeitgebern getragen werden. Die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Leistungen der GKV haben sich immer weiter ausgeweitet. § 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) nennt als Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken. Damit hat die GKV einen umfassenden Auftrag von Gesundheitsförderung und Prävention über Krankenbehandlung bis hin zur Rehabilitation“ (BMG, 2023).

Gesunde Kindertagesstätte

Eine allgemein anerkannte Definition dessen, was genau eine gesunde Kindertagesstätte ausmacht, kann derzeit nicht angegeben werden. Exemplarisch lässt sich dem „Qualitätsentwicklungsansatz des Netzwerks Gesunde Kita“ des Landes Brandenburg aber entnehmen, dass eine solche Kita ihre Aktivitäten zur Gesundheitsförderung unter anderem im Settingansatz gründet, ein integriertes Handlungskonzept verfolgt, das Prinzip der Partizipation verwirklicht, sich aktiv mit relevanten Institutionen und anderen Kitas vernetzt, „Gesundheitsförderung als integralen Bestandteil ihrer eigenen auf Dauer ausgelegten Organisationsentwicklung (statt isolierter Projekte)“ begreift und Gesundheitsförderung „im pädagogischen Konzept der Kita verbindlich verankert“ (Netzwerk Gesunde Kita – Land Brandenburg, 2023; Witteriede, 2010). Analog zum Konzept der guten gesunden Schule liegt ein „Referenzrahmen zur Qualitätsentwicklung in der guten gesunden Kita“ vor. Hier werden Qualitätsbereiche und –dimensionen definiert (vgl. Bertelsmann Stiftung, 2012).

Gesunde Schulen

Eine einheitlich anerkannte Definition dessen, was genau eine gesunde Schule ausmacht, kann nicht angegeben werden.

Die nachfolgende Bestimmung steht exemplarisch für entsprechende Darstellungen. „Die „Gesunde Schule“ will vor allem erreichen, dass Kinder und Jugendliche ein positives Selbstbild entwickeln und lernen, in sozialer Verantwortung und zunehmend selbstbestimmt zu leben und zu handeln. Sie geht von einem Gesundheitsverständnis aus, das physische, psychische und mentale Aspekte ebenso einschließt wie soziale, technische und ökonomische. Sie kennt die verschiedenen Einflüsse, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind und setzt auf das partnerschaftliche Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten. „Gesunde Schulen“ öffnen sich. Sie geben nicht nur ihr Wissen und ihre Erfahrungen nach außen, sondern laden Eltern, Nachbarn oder externe Fachkräfte zur Diskussion gesundheitsrelevanter Themen in die Schule ein. Die die Schule umgebende Gesellschaft zeichnet mitverantwortlich für das Leben in der Schule. Initiative und Weitergabe von Ressourcen an und durch die Schule sind ein wichtiger Bestandteil dieser Partnerschaft“ (Robert Bosch Stiftung, 2002, S. 8; Witteriede, 2010).

Gesundheit

„Gesundheit ist (noch) kein eindeutig definiertes Konstrukt. Sie wird individuell und sozial produziert, konstruiert und organisiert. Allgemeine Ordnungsvorschläge systematisieren Gesundheit als Abgrenzungskonzept, Funktionsaussage oder normative, wertorientierte Setzung. Bedeutsamste wertebasierte Gesundheits-Definition ist bis heute die der WHO von 1948“ (Franzkowiak & Hurrelmann, 2022).

„Gesundheit ist ein relatives und relationales Phänomen, ein sozial verhandeltes Konstrukt, das vom jeweiligen kulturellen, gesellschaftspolitischen und ökologischen Kontext beeinflusst wird und sich dabei beständig erneuert (vgl. de Garine-Wichatitsky et al., 2021; Hafen, 2016; Schmidt, 2017;)“ (Franzkowiak & Hurrelmann, 2022).

„Von besonderer Bedeutung für die Gesundheitsförderung und zugleich die bekannteste wertorientierte Umschreibung ist die Präambel der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation WHO von 1948“ (Franzkowiak & Hurrelmann, 2022). So heißt es: „Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Das Erreichen des höchstmöglichen Gesundheitsniveaus ist eines der Grundrechte jedes Menschen, ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit [original: „race“], der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung“ (WHO, 1948).

„Mit ihrer Definition löste die WHO Gesundheit aus einer rein biomedizinischen Sichtweise und den engen Bezügen professioneller Krankheitssysteme. Gesundheit wird hier positiv definiert und multidimensional bestimmt. Sie umfasst körperliche, seelisch-geistige und soziale Anteile, die sich wechselseitig beeinflussen. Die WHO-Definition war damit auch ein ideengebender Vorläufer des paradigmatisch einflussreichen, erst drei Jahrzehnte später wissenschaftlich ausgereiften und bis in die Gegenwart weiterentwickelten biopsychosozialen Modells von Krankheit (und Gesundheit) (vgl. Bolton & Gillett, 2019; Egle et al., 2020; Engel, 1977; Fava & Sonino, 2017; Hurrelmann & Razum, 2016)“ (Franzkowiak & Hurrelmann, 2022).

„Seit Ende der 1980er Jahre trägt der Sozialisations-, Bildungs- und Gesundheitswissenschaftler Hurrelmann die Grundvorstellungen zentraler wissenschaftlicher Theorien zusammen, um daraus Grundsätze für Module eines auch wissenschaftlich haltbaren und belastbaren Gesundheitsbegriffs abzuleiten (vgl. Hurrelmann, 1988, 2010). Dabei werden biomedizinische Theorien, Lern- und Persönlichkeitstheorien, Stress- und Bewältigungstheorien, Interaktions- und Sozialstrukturtheorien sowie Public Health-Theorien gleichgewichtig aufgenommen und in das interdisziplinäre, sozialisationstheoretisch abgeleitete „Modell der produktiven Realitätsverarbeitung“ integriert. Zusammenfassend formulierte er acht interdisziplinär tragfähige Maximen von Gesundheit und Krankheit (Hurrelmann & Richter, 2013, S. 139−146):

  1. Gesundheit und Krankheit ergeben sich aus einem Wechselspiel von sozialen und personalen Bedingungen, welches das Gesundheitsverhalten prägt.
  2. Die sozialen Bedingungen (Gesundheitsverhältnisse) bilden den Möglichkeitsraum für die Entfaltung der personalen Bedingungen für Gesundheit und Krankheit.
  3. Gesundheit ist das Stadium des Gleichgewichts, Krankheit das Stadium des Ungleichgewichts von Risiko- und Schutzfaktoren auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene.
  4. Gesundheit und Krankheit als jeweilige Endpunkte von Gleichgewichts- und Ungleichgewichtsstadien haben eine körperliche, psychische und soziale Dimension.
  5. Gesundheit ist das Ergebnis einer gelungenen, Krankheit einer nicht gelungenen Bewältigung von inneren und äußeren Anforderungen.
  6. Persönliche Voraussetzung für Gesundheit ist eine körperbewusste, psychisch sensible und umweltorientierte Lebensführung.
  7. Die Bestimmung der Ausprägungen und Stadien von Gesundheit und Krankheit unterliegt einer subjektiven Bewertung.
  8. Fremd- und Selbsteinschätzung von Gesundheits- und Krankheitsstadien können sich auf allen drei Dimensionen − der körperlichen, der psychischen und der sozialen − voneinander unterscheiden.

„Auf dieser Basis formuliert Hurrelmann eine konsensfähige Definition von Gesundheit. Dabei ist zu bedenken, dass der Begriff „Zustand“ als ein „dynamischer Zustand“ zu verstehen ist“ (Franzkowiak & Hurrelmann, 2022). So bezeichnet Gesundheit „den Zustand des Wohlbefindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich psychisch und sozial in Einklang mit den Möglichkeiten und Zielvorstellungen und den jeweils gegebenen äußeren Lebensbedingungen befindet. Gesundheit ist nach diesem Verständnis ein angenehmes und durchaus nicht selbstverständliches Gleichgewichtsstadium von Risiko- und Schutzfaktoren, das zu jedem lebensgeschichtlichen Zeitpunkt immer erneut in Frage gestellt ist. Gelingt das Gleichgewicht, dann kann dem Leben Freude und Sinn abgewonnen werden, es ist eine produktive Entfaltung der eigenen Kompetenzen und Lernpotentiale möglich, und es steigt die Bereitschaft, sich gesellschaftlich zu integrieren und zu engagieren“ (Hurrelmann & Richter, 2013, S. 147).

Siehe auch ‚Krankheit‘.

Gesundheit für alle/ Gesundheit21

Das 1998 von der WHO verabschiedete Rahmenkonzept „Gesundheit für alle“ im 21. Jahrhundert zielt darauf ab, die global eingeführte Vision der „Gesundheit für alle“ zu realisieren. Das Konzept umfasst 21 Entwicklungsziele, „die den spezifischen Handlungsbedarf in der gesamten Europäischen Region beschreiben und die zur Verbesserung der Situation erforderlichen Maßnahmen vorschlagen.“ Das oberste Ziel besteht darin, „für alle das volle gesundheitliche Potential zu erreichen.“

Es gibt zwei Hauptziele:

  1.  „die Gesundheit der Bevölkerung während der gesamten Lebensspanne zu fördern und zu schützen sowie
  2. die Inzidenz der wichtigsten Krankheiten und Verletzungen zu reduzieren und die auf Krankheiten durch Verletzungen zurückzuführenden Leiden zu mindern.“

Drei Grundwerte bilden die ethische Grundlage von Gesundheit21:

  1. „Gesundheit als ein fundamentales Menschenrecht,
  2. gesundheitliche Chancengleichheit und Solidarität im Handeln zwischen den Ländern und innerhalb der Länder sowie
  3. Partizipation und Rechenschaftspflicht des einzelnen wie auch von Gruppen, Institutionen und Gemeinschaften in Hinsicht auf eine kontinuierliche gesundheitliche Entwicklung“ (vgl. WHO – Regionalbüro Europa, 1998, S. 8 f.; ebd., 1999).