Archiv der Kategorie: B

Bangkok-Charta

Die ‚Bangkok-Charta‘ stellt das Abschlussdokument der 6. Weltkonferenz zur Gesundheitsförderung (2005) in Bangkok, Thailand dar. Sie „beschreibt die nötigen Maßnahmen, Verpflichtungen und Forderungen, um Gesundheitsdeterminanten in einer globalisierten Welt mittels Gesundheitsförderung beeinflussen zu können. Die Bangkok Charta betont nachdrücklich, dass strategische Orientierungen und Partnerschaften, die zum Empowerment von Gemeinschaften sowie zur Verbesserung der Gesundheit und der gesundheitlichen Chancengleichheit beitragen, im Zentrum weltweiter und nationaler Entwicklungen stehen sollten. Das Dokument versteht sich als Ergänzung und Weiterentwicklung der Werte, Prinzipien und Handlungsstrategien der Gesundheitsförderung, wie sie durch die Ottawa Charta für Gesundheitsförderung und in den Empfehlungen der nachfolgenden Weltgesundheitsförderungskonferenzen festgeschrieben und von den Mitgliedsstaaten durch die Weltgesundheitsversammlung bestätigt wurden“ (WHO, 2005, S,1).

Bedarf/Bedürfnis

Im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention bedeutet Bedarf ein fachlich und/oder politisch begründeter und idealerweise wissenschaftlich belegter gesundheitsrelevanter Mangel an Strukturen, Dienstleistungen, Zugängen etc. in bestimmten Bevölkerungsgruppen oder Settings (Außenperspektive). Ein Bedürfnis stellt einen subjektiv erlebter Mangel sowie Wünsche und Anliegen von Mitgliedern bestimmter Settings oder Bevölkerungsgruppen dar (Innenperspektive) (vgl. quint-essenz, 2022).

Benchmarking

„Benchmarking ist der methodische Vergleich von Prozessen und Produkten mittels Benchmarks (Referenzpunkt einer gemessenen Bestleistung) von als besser identifizierten Vergleichspartnern. Die Vergleichspartner werden anhand von Ähnlichkeiten in der eigenen oder in anderen Organisationen gefunden. Ziel des Benchmarkings ist es, die eigenen Prozesse und Produkte durch das Vorbild des Vergleichspartners entscheidend zu verbessern“ (Siebert et al., 2015, S. 911).

Best Practice

Best Practice steht für eine systematische Vorgehensweise unter Berücksichtigung aktuellen Wissens, relevanter Kontextfaktoren und der Werte und Prinzipien von Public Health und Gesundheitsförderung. (vgl. Broesskamp-Stone & Ackermann, 2010).

In der Praxis wird allerdings auch häufig auf den „Höchstleistungsansatz von „Best Practice verzichtet. Angewendet wird stattdessen ein pragmatisches Verfahren, das bewährte Lösungen untersucht und prüft, was diese zur Verbesserung eines Angebots beitragen können“ (Lehmann et al., 2011, S. 10). Solche Verfahren werden als Good practice bezeichnet.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

„Unter Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) werden alle Aktivitäten der Planung, Durchführung, Evaluation und Steuerung von gesundheitsförderlichen Maßnahmen eines Unternehmens verstanden, die das Ziel haben, die individuelle und kollektive Gesundheit der Mitarbeiter*innen dauerhaft zu erhalten oder zu verbessern“ (Pfaff & Zeike, 2019, S. 4).

Ein umfassendes BGM berücksichtigt folgende Aspekte:

  1. Arbeits- und Gesundheitsschutz (Kernkomponente des BGM)
  2. Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung (Kernkomponente des BGM)
  3. Gesundheitsrelevante Personalarbeit und Organisationsentwicklung (Spezialkomponente des BGM*)
  4. Gesundheitsorientierte Führung (Spezialkomponente des BGM*)
  5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) (Spezialkomponente des BGM*)
  6. Betriebliches Fehlzeitenmanagement (BFM) (Spezialkomponente des BGM*)
  7. Betriebliches Versorgungsmanagement (BVM) (Spezialkomponente des BGM*) (vgl. Pfaff & Zeike, 2019).

* Die Spezialkomponenten ergeben sich aus der Praxis, der Gesetzgebung oder aus sachlichen Gründen

Hauptziel des BGM:

„Die zentrale Zieldimension des BGM ist die Gesundheit, und zwar in erster Linie die kollektive Gesundheit. Im Normalfall ist die kollektive Gesundheit der Beschäftigten die Summe der individuellen Gesundheit aller Personen. Das Hauptziel des BGM ist die positive Beeinflussung der individuellen und kollektiven Gesundheit der Mitarbeiter*innen durch präventive, kurative, rehabilitative und kommunikative Systeme und Maßnahmen“ (Pfaff & Zeike, 2019, S. 15f).

Bewegung

„Grundsätzlich beschreibt der Begriff ‚Bewegung‘ jede Aktivität der Skelettmuskulatur, bei welcher der Körper mehr Energie verbraucht als in Ruhe. Bei den meisten klassischen Sportarten gehört Bewegung […] dazu, und zwar in einem Maß, das den Körper fordert. […] Wer sich regelmäßig bewegt, trainiert zum Beispiel Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Geschicklichkeit. […] Die Frage, ob Bewegung zur Definition von Sport dazugehört, lässt sich womöglich nicht ein für alle Mal klären. Klar ist allerdings: Bewegung ist auch ohne sportlichen Rahmen möglich. Wenn sich Kinder ohne jegliche Regeln im Garten einen Ball zuschießen, erinnert das zwar an Fußball, ist aber im engeren Sinne kein Sport, sondern Spiel und Bewegung. Auch wer staubsaugt, ausgelassen tanzt oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, bewegt sich – und das ist Teil eines gesunden Lebensstils“ (AOK, 2023a).

Bewegungsverhalten

„Das Bewegungsverhalten in der Bevölkerung hängt zum einen vom bewegungsbezogenen Wissen sowie den entsprechenden Fähigkeiten und der Motivation der einzelnen Menschen ab. Zum anderen sind die Gelegenheiten für Bewegung bedeutsam, die den Menschen in ihren verschiedenen Lebenswelten – z. B. in der Schule, im Betrieb oder im häuslichen Umfeld – geboten werden. In theoretischen Modellen zur Bewegungsförderung hat sich eine sozialökologische Betrachtungsweise durchgesetzt, die das individuelle Bewegungsverhalten jeweils eingebettet sieht in unterschiedliche ‚Bewegungsverhältnisse‘, d. h. verhaltensrelevante Lebenswelten, die wiederum von bestimmten Umweltbedingungen und politischen Regularien geprägt werden. Wichtig ist es in diesem Kontext, nicht nur die einzelnen Komponenten solcher Modelle, sondern auch die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen individuellem Handeln und strukturellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen“ (Rütten & Pfeifer, 2017, S. 50f).

Bildung

„Bildung bezeichnet in der Pädagogik die Auseinandersetzung eines Menschen mit sich und seiner Umwelt mit dem Ziel kompetenten und verantwortlichen Handelns. Bildung als Überprüfung und Erweiterung von Wirklichkeitskonstruktionen ist somit mehr als die bloße Vermittlung und Aneignung von Wissen und Qualifikationen, sondern Bildung ist im weitesten Sinne Selbstaufklärung und Emanzipation. Der Begriff der Bildung steht in enger Beziehung mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen und individuellen Überzeugungen, d. h., er ist politisch und wird daher meist ohne explizite Begründung von unterschiedlichen Interessen genutzt. Bildung ist darüber hinaus sowohl Prozess als auch Produkt eines Prozesses. Ein umfassender Bildungsbegriff geht heute weit über Wissensvermittlung und traditionellen schulischen Unterricht hinaus, denn Bildung bedeutet die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, die Vorbereitung auf künftige Lebensabschnitte durch die Nutzung von Wissen und die Möglichkeit zum Weiterlernen sowie die aktive Teilhabe an der Gesellschaft. Bildung soll und muss auch dazu beitragen, soziale Unterschiede auszugleichen und die Zukunftschancen jener Menschen zu verbessern, deren Ausgangsbedingungen ungünstiger sind. Bildung wird letztlich verstanden als Entfaltungsvorgang eines Individuums, als eigentlicher Prozess der Menschwerdung, als Entwicklung der Persönlichkeit infolge zielgerichteter Unterrichtung einerseits, und als Ergebnis der Entwicklung, als Grad der Persönlichkeitsentfaltung, als Zustand der Selbstverwirklichung des Menschen andererseits“ (Stangl, 2023).

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

In der Agenda 2030 der Vereinten Nationen werden 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die sog. ‚Sustainable Development Goals‘, kurz SDGs, formuliert und bilden einen „globalen Plan zur Förderung des nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten. Seit 2016 arbeiten alle Länder daran, diese gemeinsame Vision zur Bekämpfung der Armut und Reduzierung von Ungleichheiten in nationale Entwicklungspläne zu überführen. Dabei ist es besonders wichtig, sich den Bedürfnissen und Prioritäten der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Länder anzunehmen – denn nur wenn niemand zurückgelassen wird, können die 17 Ziele bis 2030 erreicht werden“ (Vereinte Nationen, 2023a).
Das vierte Ziel greift ganz konkret das Thema Bildung auf und fordert die Gewährleistung einer inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung sowie die Förderung der Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle (ebd.).

Hier werden die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung detailliert beschrieben: https://unric.org/de/17ziele/

„Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist ein weltweites zukunftsorientiertes Bildungskonzept. Ziel ist die Befähigung und Stärkung von Lernenden in der globalisierten und sich permanent verändernden Welt, um mündige, selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Handlungsentscheidungen treffen zu können“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 2021, S. 1ff).

„Ziel von BNE ist es, Schüler*innen zu einem selbstbestimmten, mitgestaltenden, verantwortungsbewussten und solidarischen Leben in der globalisierten Gesellschaft zu befähigen. Im Vordergrund steht die Förderung von zukunftsfähigem und transformativem Denken und Handeln. Das Lernen für die Zukunft vermittelt über Faktenwissen hinaus Fähigkeiten und Werte, die es Schüler*innen ermöglichen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen, kritisch zu hinterfragen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Dabei werden ökologische, ökonomische, soziale, politische, kulturelle sowie ethische und religiöse Dimensionen berücksichtigt. […] BNE ist eng verknüpft mit Konzepten wie Umweltbildung, Globalem Lernen, Demokratiebildung, interkultureller Bildung, Bildung zu nachhaltiger Mobilität, Verbraucherbildung, Friedenspädagogik etc.“ (ebd.).

„Um Schüler*innen auf die Herausforderungen des Lebens in der globalisierten Gesellschaft vorzubereiten, bedarf es einer schulischen Bildung, die jedem Kind und jeder Jugendlichen bzw. jedem Jugendlichen eine individuelle Entwicklung im Rahmen einer offenen und partizipativen Lern-, Unterrichts- und Schulkultur ermöglicht. Damit betrifft BNE die ganze Schule. […] Der kompetenzorientierte BNE-Ansatz ist integrativ zu verstehen, um den Aspekt der Nachhaltigkeit im Unterricht, im Schulleben und im Ausbildungs- und Arbeitsprozess zu berücksichtigen“ […] (ebd.).

„BNE […] ist eng verknüpft mit einem weiten Diversitäts- bzw. Inklusionsbegriff, der alle Dimensionen von Verschiedenheit umfasst und auf Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen, natio-ethno-kulturelle Gerechtigkeit, Gendergerechtigkeit, Raum für eine eigenständige sexuelle Orientierung und sozio-ökonomische Chancengerechtigkeit abzielt. Das Erleben der Vielfältigkeit von persönlichen Bedürfnissen und der pädagogisch positive Umgang mit Verschiedenheit als grundlegender Wert in einer pluralistischen Demokratie sollen als gesellschaftliche Normalität erfahrbar sein“ (ebd).

Bildungsgerechtigkeit

„Der Begriff der Bildungsgerechtigkeit ist eng verknüpft mit der hohen sozialpolitischen Bedeutung von Bildungszugang und Bildungsverlauf. Bildungsgerechtigkeit bezeichnet dabei das Ideal eines von individuellen Faktoren wie Gender, ethnischer oder sozialer Herkunft, ökonomischer Leistungsfähigkeit, religiöser oder politischer Anschauung etc. unabhängigen Bildungssystems. Unter bildungsgerechten Rahmenbedingungen besteht also weitgehende Chancengleichheit aller im Bildungssystem. Welcher Bildungsstand schließlich individuell erreichbar ist, hängt lediglich von Leistungskriterien ab. Um Bildungsgerechtigkeit zu realisieren, ist es aufgrund der vielfältigen Interdependenzen zwischen Herkunftsfaktoren und Leistungspotenzial notwendig, im Bildungssystem über aktiv-kompensatorische Elemente zur Verringerung von Herkunftseinflüssen zu verfügen.

Für das deutsche Bildungssystem zeigen zahlreiche Studien eine im internationalen Vergleich hohe Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom sozialen bzw. familiären Hintergrund. Wenngleich sich die Situation seit der ersten PISA-Studie verbessert hat, belegen auch aktuellere Untersuchungen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Bildungsaufstiegs von Kindern aus einem sozial schwachen Umfeld in Deutschland geringer ist, als in vielen anderen entwickelten Staaten. Derartige Befund sind ein Anlass für verschiedene Reformdiskurse, z. B. um die Einführung von Ganztagsschulen und Gesamtschulen“ (Klenk, & Schmid, 2018).